Wirksamkeit erhöhen: Deutscher Musikrat und Forum Musikwirtschaft fordern eine Verlängerung und unkompliziertere Umsetzung der Corona-Hilfen

Der erneute Lockdown seit Anfang November 2020 hat, u.a. durch das faktische Arbeitsverbot für zahlreiche Akteurinnen und Akteure im Musikbereich, zu einem Stillstand der Musikwirtschaft geführt. Nachdem anfangs die von der Bundesregierung angekündigten Überbrückungshilfen aufgrund ihrer strengen Antragsregularien weite Teile des professionellen Musiklebens und insbesondere die Soloselbstständigen ausschlossen, hat die Bundesregierung nun Nachbesserungen angekündigt. Dazu gehört u.a. die Verdopplung der Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige im Rahmen der „Neustarthilfe“ auf 50% ihres Referenzumsatzes von 2019, wie dies auch der Deutsche Musikrat gefordert hat. Problematisch bleiben aber das komplexe Antragsverfahren und Verzögerungen bei der Auszahlung. Von den veranschlagten 15 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen wurden bisher nur 1,2 Milliarden Euro ausgezahlt.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Angesichts des aktuellen Lockdowns, der das Musikleben womöglich noch auf Monate stillstehen lässt, bedarf es dringend der Überarbeitung der bestehenden Hilfsprogramme sowie der Ausweitung auf die Bereiche, die die Folgen der Krise erst in diesem Jahr zu spüren bekommen. Fast sämtliche ‚NEUSTART KULTUR‘-Programme sind überzeichnet und damit ein Beleg für ihre Wirksamkeit. Jetzt bedarf es nicht nur einer bedarfsgerechten Aufstockung und Verlängerung der Mittel für die ‚NEUSTART KULTUR‘-Programme, sondern auch einer Anpassung und Entbürokratisierung der Corona-Hilfen.“

Das Forum Musikwirtschaft ergänzt: „Viele Unternehmen der Musikwirtschaft stehen wegen fehlender Mittel und Perspektiven vor der Geschäftsaufgabe. Daher müssen Hilfsprogramme schneller und unbürokratischer greifen, und nachträgliche Änderungen der Vergabebedingungen dürfen nicht für zusätzliche Planungsunsicherheit bei den Antragstellenden führen.“

Die Kriterien der „Überbrückungshilfe II“ wurden rückwirkend zum Nachteil vieler Unternehmen geändert, da das EU-Beihilferecht in der ursprünglichen Fassung nicht genügend berücksichtigt worden war. Auch für die November- und Dezemberhilfen wird es für große Unternehmen u.U. Nachkorrekturen geben. Diese rückwirkenden Änderungen der Antragsregularien führen dazu, dass manchen Firmen zum Teil erhebliche Rückzahlungen drohen. Der Deutsche Musikrat und die im Forum Musikwirtschaft organisierten Verbände erwarten, dass die Bundesregierung auch bei der Gestaltung künftiger Maßnahmen auf die Kompetenz der Branche zurückgreift, um eine Passgenauigkeit sicherzustellen.

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