„Das ist ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung“, meint Robert Bartel, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auf der Startseite des Webauftritts von sonnenklar.TV, wo nicht nur Pauschalreisen, sondern auch Hotels, Ferienwohnungen, Flüge, Camper und Mietwagen für Individualreisende angeboten werden, warb der Reisevermittler noch bis Ende November hervorgehoben und ohne jede Einschränkung mit dem Versprechen, bis 14 Tage vor Abreise kostenlos stornieren zu können. Doch das Versprechen galt nur für einen kleinen Teil des Angebots.
Erläuterungen auf der Unterseite sorgten nicht für Klarheit
Erläuterungen zu dem Stornierungsrecht versteckte die EUVIA TRAVEL GmbH aus München, die sonnenklar.TV betreibt und mit vielen Reiseveranstaltern auf dem deutschen Markt zusammenarbeitet, auf einer Unterseite des Webauftritts von sonnenklar.TV. Aber auch die Unterseite schaffte keine Klarheit. Hier wurde das beworbene großzügige Rücktrittsrecht auf den „Anbieter sonnenklar.TV“ beschränkt – was der Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht als Beschränkung verstehen konnte. „Für welche Angebote das Versprechen letztlich galt, ist nicht nachzuvollziehen“, sagt der Jurist. Nur bei Pauschalreisen eines bestimmten Pauschalreiseveranstalters wurde im Buchungsvorgang tatsächlich ein kostenloses Stornierungsrecht bis 14 Tage vor Abreise ausgewiesen.
Anbieter warb für das Versprechen mit dem Foto eines Fernsehmoderators
Auch in einem Video mit blauem Himmel, Meer, Strand warb der Reisevermittler für das Stornierungsrecht. Darin sagte eine freundliche Stimme: „Sie dürfen bis 14 Tage vor Abreise kostenlos stornieren. Und das für alle Abreisen bis Oktober 2021“. Ganz ohne Nebensatz oder Sternchenhinweis.
Eine weitere Werbung auf der Webseite des Reisevermittlers zeigte Harry Wijnvoord, den bekannten ehemaligen Fernsehmoderator („Der Preis ist heiß“). Der Reiseveranstalter warb mit dem Foto der Celebrity ebenfalls für das kostenlose Stornierungsrecht.
Was betroffene Urlauber:innen tun können
Den Ärger haben nun Verbraucher:innen, die im Vertrauen auf das Versprechen bei sonnenklar.TV gebucht haben. In Folge der Abmahnung hat die EUVIA TRAVEL GmbH sich zwar verpflichtet, die Werbung zu unterlassen. Einen Anspruch auf das falsche werbliche Angebot räumt das Gesetz den Verbraucher:innen aber nicht ein. Wer bereits gebucht hat und stornieren möchte, dem empfiehlt Bartel: „Gucken Sie in Ihre Buchungsunterlagen, ob das Stornierungsrecht dort eingeräumt wird. Falls nicht, lassen Sie Ihren Fall bei Bedarf rechtlich prüfen.“
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