Vogler geht dabei auf einen gemeinsamen Vorschlag der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein. Diese schlagen in einem Brief an die Partner der Ausbildungsoffensive Pflege vor, Auszubildende in der Pflege verstärkt zur Testung in Pflegeeinrichtungen einzusetzen.
„Dieser Vorschlag ist kontraproduktiv und unverantwortlich. Der Deutsche Pflegerat lehnt diesen Vorschlag entschieden ab“, sagt Vogler weiter. „Die professionell Pflegenden benötigen tatsächliche Hilfestellungen und Entlastungen und nicht den Aufbau eines unterschwelligen moralischen Drucks.
Seit einem Jahr wird in Theorie und Praxis im Corona-Modus ausgebildet. Bereits jetzt büßt die Ausbildung unter diesen erschwerten Bedingungen an Qualität ein.
Auszubildende dürfen im Pflegealltag nicht wie bereits ausgebildetes Personal eingesetzt werden, nur um in der Notlage einigermaßen zurechtzukommen.
Mit Flexibilität und Einsatzbereitschaft allein, wie im Schreiben genannt, kann die Pandemie nicht bewältigt werden. Insbesondere die Maßnahmen der Hygiene und die der Testungen erfordern Fachwissen und sind nicht verantwortlich auf Auszubildende zu übertragen. Das ist nicht das Verständnis davon, wie Ausbildung sachgerecht funktionieren muss.
Auch der Vorschlag von Giffey und Spahn, schulische Ausbildungsabschnitte zu verschieben und die Reihenfolge der praktischen Ausbildungsabschnitte abzuändern, lässt jegliches Verständnis für die Komplexität einer solchen Umplanung und die Lage in der Ausbildungsrealität vermissen.
Auszubildende schultern bereits heute schon einen viel zu großen Teil der Verantwortung der pflegerischen Versorgung. Jetzt durch eine Vorgabe durch zwei Ministerien in Form eines Schreibens noch weitere Abstriche bei der Ausbildung „vorzuschlagen“, kann der Deutsche Pflegerat nicht nachvollziehen. Der paradoxe Hinweis auf den Krisenmodus und die dies absichernde Pandemiegesetzgebung ist keine rechtfertigende Argumentation für ein solches Vorgehen.
Die Auszubildenden können im Rahmen der angespannten Personallage in den Einrichtungen jedoch durchaus verstärkt betreuend und unterstützend tätig sein. Hier ist das Aufgabenfeld zu sehen, anstatt sie vor die Tür der Einrichtung zu stellen, um dort Testungen vorzunehmen.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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