Bundesärztekammer muss GOÄneu jetzt auf den Tisch legen

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Die reformierte ärztliche Gebührenordnung (GOÄneu) muss noch diesen Frühling von der Bundesärztekammer veröffentlicht werden, fordert die Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund).

„Die rein ärztliche GOÄ steht und die Honorarverhandlungen mit den privaten Krankenkassen und der Beihilfe sind so gut wie abgeschlossen“, erklärt die Landesgruppenvorsitzende Dr. Christiane Wessel. „Wir erwarten von der Bundesärztekammer also, dass die fertige GOÄneu mit Legendierung und Bepreisung dem Deutschen Ärztetag 2021 in Rostock vorgelegt wird. Dazu gibt es eine eindeutige Beschlusslage.“

In unmittelbarem Anschluss an den Ärztetag müsse die GOÄneu inklusive des separat vereinbarten Honorarkorridors dem Bundesgesundheitsminister vorgelegt werden, um noch vor der Sommerpause die nächsten Schritte einzuleiten.

„Kein Handwerker, kein Betrieb verlangt heute noch dieselben Preise wie vor 30 Jahren. Wir Ärztinnen und Ärzte werden durch die veraltete GOÄ aber genau dazu gezwungen“, bringt Dr. Wessel die Misere auf den Punkt. „Wir sind genötigt, Steigerungsfaktoren abzurechnen, auch wenn diese nur einen Teil des realen Honorarverlustes von mehr als 25 Prozent auffangen.“

Realitätsferne Preise sind das eine Problem der veralteten GOÄ, der Leistungskatalog das andere. Die Medizin hat in den letzten drei Jahrzehnten große Fortschritte gemacht, das Verzeichnis der medizinisch abrechenbaren Leistungen ist aber noch auf dem Stand von 1982.

„Im Sinne der Transparenz schulden wir sowohl den Ärztinnen und Ärzten als auch den Patientinnen und Patienten eine GOÄ auf der Höhe der Zeit“, erläutert Dr. Wessel und erinnert: „Das ist auch unser vom Staat garantiertes Grundrecht als Freier Beruf.“

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