Jan Wittenberg, Mitglied im AbL Bundesvorstand und Ackerbauer in Niedersachsen konkretisiert:
„Viele Kolleginnen und Kollegen setzen, genau wie ich, schon seit Jahren konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt auf dem Acker und im Grünland um. Dies wird durch die Fördergelder der GAP bislang allerdings so gut wir gar nicht honoriert. Damit muss endlich Schluss sein. Statt die reine Flächenbewirtschaftung zu fördern müssen Betriebe, die z.B. auf Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln verzichten, Leguminosen anbauen, ihre Rinder auf der Weide halten, weite Fruchtfolgen etablieren, alternierend Mähen, Landschaftselemente schaffen und pflegen oder schonende Landtechnik nutzen, mit diesen Maßnahmen innerhalb der GAP Geld verdienen können. Weitestgehend pauschal gezahlte Direktzahlungen sind nichtmehr zeitgemäß und werden weder den wirtschaftlichen noch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht.“
Jan Wittenberg weiter:
„Ein nachhaltiger Schutz der biologischen Vielfalt lässt sich nur durch eine insgesamt vielfältige Agrarstruktur mit möglichst vielen landwirtschaftlichen Betrieben erreichen. Zudem müssen auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche wirksame Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden. Eine Aufteilung in „Schutzgebiete“ einerseits und „Schmutzgebiete“ andererseits lehnen wir ab. Das Instrument der Eco-Schemes kann bei richtiger Ausgestaltung genau dies leisten, und kann damit eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur 2. Säule darstellen. Gleiches gilt für die für viele Betriebe wichtige Einkommenswirkung der Eco-Schemes.“
Links:
Neue Stellungnahme der AbL zum Schutz der biologischen Vielfalt in der GAP:
„Schutz der biologischen Vielfalt – wir sind bereit!“
Konzept der AbL zur Honorierung gesellschaftlicher Leistungen in der GAP durch ein Punktesystem:
„Vorschlag für eine gerechte EU-Agrarpolitik nach 2020“
Aufruf zur gemeinsamen Hologramm-Demo von AbL, Greenpeace und Campact am 4. Februar 2021.:
„Demoaufruf – Bauern gezielt beim Umweltschutz unterstützen“
Hintergrundinformationen:
– Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben in der kommenden Förderperiode erstmals einen großen nationalen Spielraum bei der Ausgestaltung der GAP. Wie Sie diesen nutzen, muss jeder Mitgliedstaat bis Ende 2021 in einem sogenannten GAP Strategieplan gegenüber der EU-Kommission darlegen bzw. genehmigen lassen.
– Der GAP-Strategieplan wird in Deutschland nach Informationen des Bundeslandwirtschafsministeriums (BMEL) gesetzgeberisch verankert.
– Am 5. Februar 2021 kommen die Landwirtschaftsminister*innen aus Bund und Ländern unter sächsischem Vorsitz zu einer außerordentlichen Agrarministerkonferenz (AMK) zusammen, um den sich bereits seit Monaten in Erarbeitung befindlichen GAP-Strategieplan zu beraten.
AbL – Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
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Mitglied im AbL Bundesvorstand und Ackerbauer bei Hildesheim
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Pressesprecher
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