Menschen mit aktiver Krebserkrankung gehören zu den Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19. Ihnen wird daher geraten, besonders achtsam zu sein, um eine Ansteckung zu vermeiden. Gleichzeitig wird betont, dass die Behandlung der eigenen Krebserkrankung keinesfalls eingeschränkt werden sollte. Doch Krebstherapien erfordern häufig Außenkontakte wie z.B. Klinik- bzw. Arztbesuche. Diese Situation ist für die Betroffenen extrem belastend. Das HKSH-BV und seine Mitgliedsverbände fordern daher, dass Menschen mit aktiver Krebserkrankung einen höher priorisierten Zugang zu COVID-19-Schutzimpfungen erhalten. Diese Forderung unterstützen auch die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
„Menschen mit einer Krebserkrankung müssen zurzeit, neben der großen Unsicherheit, die eine Krebserkrankung generell auslöst, nun auch noch mit einer zweiten großen Unsicherheit leben – nämlich: ‚Komme ich heil durch die Corona-Krise?‘“, so Hedy Kerek-Bodden und Werner Kubitza, Geschäftsführender Vorstand des HKSH-BV. Sie fordern die Bundesregierung daher nachdrücklich auf, die in der Covid-Impfverordnung festgelegte Priorisierung möglichst schnell zugunsten der an Krebs Erkrankten zu ändern und Klarheit für diese besonders vulnerable Personengruppe zu schaffen. Den Betroffenen selbst empfehlen sie, sich über Impfung und Impfstoff mit ihrem behandelnden Arzt zu beraten und die Dringlichkeit einer COVID-19-Schutzimpfung aufgrund der Krebserkrankung attestieren zu lassen.
„Auf der Basis der aktuellen Daten sehen wir eine hohe Priorität für die COVID-19-Schutzimpfung von Patientinnen und Patienten mit hämatologischen Erkrankungen und solchen mit soliden Tumoren und aktiver Krebserkrankung, die sich unter systemischer Therapie befinden“, unterstützt Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Vorsitzender der DGHO, die Forderung des HKSHBV.
Neben der Möglichkeit einer Impfung, müsste auch diskutiert werden, ob der Einsatz neuer antiviral wirkender Arzneimittel bei an COVID-19 erkrankten Menschen mit aktiver Krebserkrankung sinnvoll ist, so Prof. Dr. med. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO. Antikörper könnten beispielsweise die Viruslast, also das Maß für die Krankheitsaktivität und die Infektiosität der Betroffenen vermindern: „Der potenzielle klinische Nutzen der Antikörper ist derzeit noch schwer zu beurteilen. Daher benötigen wir rasch klinische Studien zur Wirksamkeit der neuen Arzneimittel“ .
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe-Bundesverband e. V. (HKSH-BV) wurde 2015 gegründet und vereint zehn bundesweit unabhängig organisierte Krebs-Selbsthilfeverbände mit etwa 1.500 Selbsthilfegruppen. Sie decken die Krebserkrankungen von 80 Prozent der ca. vier Millionen Betroffenen in Deutschland ab. Das HKSH-BV ist gemeinnützig und wird umfassend von der Stiftung Deutsche Krebshilfe gefördert, unter deren Schirmherrschaft sie steht. Es ist unabhängig von Interessen und finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und anderer Wirtschaftsunternehmen des Gesundheitswesens.
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