Der weltweite Rückgang der Insektenpopulationen ist nach Ansicht des IVA ein ernst zu nehmendes Phänomen und wissenschaftlich hinreichend belegt. Umso wichtiger sei es, jetzt wirklich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, statt sich in einer Symbolpolitik zu üben, bei der der Landwirtschaft einseitig die Rolle des Sündenbocks zugewiesen wird.
So lehnt der IVA ein pauschales Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz ab. „Von außen betrachtet, mag mancher sich fragen, was Pflanzenschutzmittel in diesen Gebieten zu suchen haben. Aber: Es ist nicht selten, dass landwirtschaftliche Betriebe mit ihrer gesamten Anbaufläche in Schutzgebieten liegen. Auch diese Landwirte müssen ihre Kulturen vor Pilzen und Schädlingen schützen“, erläutert IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.
Nach Ansicht des IVA würde ein solches Verbot sogar kontraproduktiv wirken: Schutzgebiete profitieren stark von ihrer heterogenen Landschaftsstruktur, etwa durch Obst- oder Weinbau. Wenn dort landwirtschaftliche Produktion durch ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln unmöglich wird, könnte die Landschaft strukturell verarmen. „Schutzgebiete sind oft Kulturlandschaften. Manche Arten haben sich erst in Folge der agrarischen Nutzung hier angesiedelt. Verschwindet hier die Landwirtschaft, verarmt auch die Artenvielfalt. Das wäre ein Bärendienst für die Biodiversität“, so Gemmer.
Nach Branchenschätzung gingen der Landwirtschaft durch die Maßnahmen in Summe 7 Prozent ihrer Anbaufläche verloren. Betroffen sind vor allem Obst und Gemüse. „Schon heute können wir unseren Bedarf an diesen Nahrungsmitteln nicht selbst decken. Die Importabhängigkeit würde weiter steigen. Und natürlich hat es Folgen auch für die globale Biodiversität, wenn für unseren Bedarf in anderen Weltregionen natürliche Flächen in Agrarland umgewandelt werden“, so Gemmer. Er fordert daher: „Wir brauchen dringend eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung! Ohne diese robuste Basis bleiben die geplanten gesetzlichen Maßnahmen willkürlich.“
Für rechtlich fragwürdig hält der IVA die im Änderungsentwurf zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angeführte Begründung für die Einschränkung der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmitteln. Der monokausale Einfluss („negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt“) eines einzelnen Wirkstoffs, der Glyphosat hier zugewiesen wird, ist wissenschaftlich nicht belegt. Der IVA erinnert daran, dass der Wirkstoff nach intensiver Überprüfung – mit Beteiligung deutscher Bewertungsbehörden – auf europäischer Ebene genehmigt wurde und aktuell ein Dossier zu Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung in Brüssel eingereicht wurde. „Wir haben seit über zehn Jahren aus gutem Grund ein europäisches Pflanzenschutzrecht. Das dürfen wir nicht ständig durch nationale Sonderwege untergraben“, betonte Gemmer.
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