Für die Hotellerie ist essentiell, dass der Referentenentwurf Anbietern mit nur geringem Pauschalreise-Umsatz eine Opt-out-Möglichkeit von der Pflichtmitgliedschaft im Reisesicherungsfonds ermöglicht. Diese können ihren Verpflichtungen auch weiterhin durch Nachweis einer Versicherung oder einer Bankbürgschaft nachkommen. „Die entsprechende Umsatzgrenze ist mit 3 Mio. Euro allerdings zu eng bemessen und sollte auf mindestens 15 Mio. Euro angehoben werden“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von DEHOGA und IHA. Bei der Schadensrisikoprognose und der Ermittlung der Entgelte und Sicherheitsleistungen für den Fonds sollte zudem nicht allein auf den Umsatz abgestellt werden, sondern auch das bei der Hotellerie in Deutschland faktisch nicht vorhandene Risiko von Repatriierungskosten, um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen.
Gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 sind Hotels jedweder Größe als Reiseveranstalter anzusehen, wenn sie Beherbergungsleistungen auch mit nur einer einzigen weiteren Reiseleistung, wie z.B. einer Wellnessbehandlung, kombinieren. „Wir halten diese Subsumierung von typischen Beherbergungsangeboten ohne Transportdienstleistungen unter das Pauschalreiserecht auch weiterhin für eine ebenso unnötige wie kostenintensive Überregulierung,“ übt Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer, Kritik an der geltenden EU-Pauschalreiserichtlinie.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel "IHA" steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.
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