Kiesabbauvorhaben sind daher in der Bilanz nicht nur als Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu werten, sondern auch als Chance für den Schutz von Arten und Lebensgemeinschaften – und damit für den Erhalt der Biodiversität. Zu den besonders diesen Lebensraum nutzenden Arten gehören etwa der Flussregenpfeifer, die Uferschwalbe, die Zauneidechse, aber auch zahlreiche spezialisierte Laufkäfer- und Schmetterlingsarten. Voraussetzung dafür ist nach Ansicht des NABU jedoch, dass sich die Standortfindung auf Gebiete von geringer bis höchstens mittlerer landschaftsökologischer Bedeutung fixiert. Zudem muss die Folge-`Nutzung´ dezidiert unter ökologischen Aspekten vorgesehen und festgeschrieben sein und diese, so weit wie technisch und organisatorisch machbar, bereits während des Abbaus berücksichtigt werden.
Der NABU hat in einem Positionspapier und auf seinen Internetseiten Empfehlungen dargestellt, die die Entwicklung aufgelassener Kiesabbaustätten zugunsten des Naturschutzes darstellen. Es wird aufgezeigt, welche Nutzungen und gestalterischen Maßnahmen bei renaturierten Kiesgruben unterlassen, und wie derartige Flächen stattdessen behandelt werden sollten. Das Positionspapier erreichen Sie unter https://schleswig-holstein.nabu.de/politik-und-umwelt/landnutzung/rohstoffe/29285.html.
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