Dazu sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier: „Diese Entscheidung bedroht alle bewährten kooperativen Ansätze zwischen Landwirtschaft, Behörden und Naturschutz. Gerade in jüngster Zeit konnten wir erleben, wie in Baden-Württemberg und Niedersachsen nach schwierigen Verhandlungen tragfähige Kompromisse zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gefunden wurden. Erfolgreicher Insektenschutz geht nur gemeinsam mit der Landwirtschaft und nur, wenn die betroffenen Landwirte für den absehbaren Ertragsausfall eine Entschädigung enthalten. Massive entschädigungslose Eingriffe in das Eigentumsrecht der Bauern, wie sie jetzt drohen, können und werden wir nicht akzeptieren.“
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband kritisiert u.a. die Planungen für die weitgehenden Bewirtschaftungseinschränkungen von sogenannten FFH-Gebieten und Grünlandflächen sowie weitreichende Verbote der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
Mit Blick auf die nun beginnenden parlamentarischen Beratungen in Bundestag und Bundesrat sagte Beringmeier: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Kabinettsbeschluss von heute einige Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen des Insektenschutzpakets enthält. Diese reichen allerdings bei weitem nicht aus. Wir werden uns daher als Landwirtschaft massiv einbringen, um vor allem bei den geplanten Pflanzenschutzverboten, den Regelungen zu Gewässerrandstreifen und zum Biotopschutz sinnvolle und praxistaugliche Verbesserungen zu erzielen – für die Insekten und die Bauern!“
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