Neue Kennzeichnungsvorschriften für Getränkebecher sind teure Symbolpolitik ohne Umweltnutzen

  • Kaum positive Effekte für den Umweltschutz
  • Umstellungskosten überfordern mittelständische Hersteller
  • Ausnahmen für geschlossenen Systeme notwendig

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für neue Kennzeichnungsvorschriften für Einweg-Getränkebecher auf den Weg gebracht. Damit sollen Vorgaben aus der EU-Richtlinie für Einweg-Kunststoffprodukte umgesetzt werden. Nach dem Entwurf sollen Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff und beschichtete Papierbecher, die ab 3. Juli 2021 erstmalig in Verkehr gebracht werden, sowohl ein neues Anti-Littering-Piktogramm als auch den schriftlichen Hinweis enthalten, dass der Becher aus Kunststoff besteht beziehungsweise Kunststoff enthält. Auch wenn dadurch EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt werden, kritisiert die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. den Vorschlag als wenig geeignet, in Deutschland den Schutz der Umwelt vor einer Vermüllung mit Getränke-Bechern zu verbessern, und fordert Ausnahmen für geschlossene Produkt-Kreisläufe.

„Gut gedacht heißt leider nicht gut gemacht.“, kommentiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK den Entwurf. „Die Menschen in Deutschland wissen, dass Plastik-Becher nicht einfach in die Umwelt geschmissen werden dürfen. Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden sich auch durch die neue Kennzeichnung nicht davon abbringen lassen.“ Umfragen im Auftrag der Kommission hätten gezeigt, dass die neuen Vorgaben nur einen sehr geringen Effekt auf das Verhalten der Menschen hätten. Besser wäre aus Sicht der IK eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, also z.B. höhere Bußgelder für diejenigen, die ihren Müll achtlos wegschmeißen.

Die IK weist außerdem darauf hin, dass es in vielen Bereichen effektive Rücknahmesysteme für Getränke-Becher gebe, z.B. Pfandsysteme bei Konzerten, Fußballspielen und Festivals oder beim Catering z.B. im Flugzeug. „Neue Kennzeichnungsvorschriften für Getränke-Becher, die in solchen Systemen gesammelt und recycelt werden, wären unverhältnismäßig. Hier sind Ausnahmeregelungen erforderlich“, erklärte Engelmann.

Scharfe Kritik übt die IK an den immer noch fehlenden Detailvorgaben aus Brüssel: „Wenige Monate vor dem In-Kraft-Treten der Regelung wissen die Hersteller von Getränkebechern in Deutschland immer noch nicht, was sie genau auf die Becher drucken oder gravieren sollen“, erklärte Engelmann unter Hinweis auf die fehlenden Durchführungsvorschriften der EU-Kommission, die eigentlich bereits im Juni 2020 hätte vorliegen sollen. Die bisher vorgelegten Vorschläge würden überdies die EU-Richtlinie in Teilen falsch umsetzen.

„Um Getränkebecher aus Kunststoff mit der neuen Kennzeichnung zu versehen, sind Investitionen in Millionenhöhe erforderlich, z.B. für neue Druckplatten, zusätzliche Produktionsschritte und Druckfarbe. Wir rechnen damit, dass viele mittelständische Hersteller diese Investitionen nicht schultern können und die Produktion daher in Länder außerhalb der EU verlagern“, warnt Engelmann. Er fordert die Bundesregierung auf, die tatsächlichen Umstellungskosten für Wirtschaft und Verbraucher zu ermitteln. „Die bisher vorgelegten Zahlen sind eine grobe Unterschätzung der tatsächlichen Folgekosten“, so Engelmann. Dies gelte auch für die Kosten der ebenfalls heute beschlossenen Vorgaben für die feste Verbindung von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und deren Deckeln.

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