„Zumindest die Friseure haben nun die Aussicht, zum 1. März wieder öffnen zu dürfen. Wir hoffen, dass damit diesen Betrieben ein Stück Existenzangst genommen wird. Für zahlreiche andere Handwerksbetriebe ist die Lockdownverlängerung jedoch ein weiterer schwerer Schlag. Der gestern verkündete Start der Überbrückungshilfe III wird hier nur eine echte Hilfe, wenn sie umgehend ausgezahlt wird – anders als November- und Dezemberhilfe. Immerhin ist die Antragsstellung nun möglich, das lässt hoffen. Zusätzlich muss die Verlustverrechnung auf mehrere Jahre ausgeweitet werden. Damit könnten zielgenau die Betriebe begünstigt werden, die vor Corona ein funktionierendes Geschäft hatten und unverschuldet in die Krise gestürzt wurden.
Insgesamt sind wir enttäuscht, dass Bund und Land trotz mehrerer Vorschläge für Öffnungsstrategien von verschiedenen Bundesländern, aber auch Branchenverbänden – unter anderem des Handwerks – nicht mutiger und klarer vorangeschritten sind. Nicht verlässlich – um nicht zu sagen beliebig – ist die Ausrufung eines neuen maßgeblichen Inzidenzwerts von 35 statt wie bisher 50. So wird bei Betrieben und der Bevölkerung erneut Unsicherheit erzeugt, wie lange die aktuellen Grenzwerte überhaupt Bestand haben.
Da erneut die Bildungsstätten des Handwerks, die für die duale Ausbildung eine zentrale Bedeutung haben, mit keinem Wort erwähnt wurden, ist umso mehr die Landesregierung gefordert, hier in der Landesverordnung nachzusteuern und für Gleichwertigkeit zu sorgen. Wir beobachten mit großer Sorge, dass die jungen Menschen im gerade begonnenen 1. Lehrjahr aufgrund der beschränkten Unterrichtungsmöglichkeit zunehmend frustriert sind. Daher muss bei einer Inzidenz unter 50 das gesamte außerbetriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot in Präsenz bei reduziertem Regelbetrieb zulässig sein. Die Bildungsstätten sind offen für die Durchführung von täglichen Schnelltests, um die Sicherheit vor Ort zu erhöhen.“
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