Lieferkettengesetz light mit Schonfrist für Unternehmen

Die Minister Altmaier, Müller und Heil haben sich auf einen Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Allerdings soll er erst ab 2023 greifen, und gilt vorerst auch nur für Unternehmen mit über 3000 Mitarbeiter*innen. Die zivilrechtliche Haftung fehlt im Kompromiss.

Franziska Humbert, Juristin und Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland, kommentiert: „Der Kompromiss ist ein wichtiger erster Schritt – aber im Moment ist das nur eine Lightversion eines wirksames Gesetzes. Die Menschen, die auf Bananen-, Trauben- oder Teeplantagen schuften, um das Essen herzustellen, das wir in unseren Supermärkten kaufen, haben weiterhin keine echte Chance, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen, wenn sie zum Beispiel Gesundheitsschäden durch Pestizideinsatz erleiden oder andere Menschenrechte verletzt werden. Das ist eine vertane Chance. Dass deutsche Wirtschaftsverbände außerdem durchgesetzt haben, dass die Regelungen nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter*innen gelten, bedeutet, dass die Mehrzahl der deutschen Unternehmen einfach weitermachen kann, wie bisher.“

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