Gerade in dicht besiedelten – urbanen ‑ Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an den Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen Rechnung zu tragen.
Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sport- und Freizeitanlagen, Kindergärten, gewerbliche Anlagen wie Biogasanlagen) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sehr unterschiedliche Regelungen vor.
In den letzten Jahren wurden die maßgeblichen Vorschriften (18. BImSchV (neu 2017), Freizeitlärm-RL (neu 2015), TA-Lärm (neu 2017)) erheblich geändert und aktualisiert. Die Behörden haben nun ‑ insbesondere bei Freizeitanlagen ‑ deutlich mehr Spielräume und Möglichkeiten, den Freizeitinteressen Rechnung tragen zu können.
In der BauNVO, der TA Lärm und der 18. BImSchV wurde u. a. das urbane Baugebiet (§ 6a BauNVO) aufgenommen.
In diesem Seminar werden die relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen vorgestellt und die Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt.
Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte nachhaltig gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
Teilnahmegebühr: 329€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/L211013.pdf
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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