ASEW-Mustervertrag in zwei Varianten

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) bietet Mitgliedsunternehmen ab sofort einen neuen Mustervertrag. Dieser kann, juristisch umfassend geprüft, zum Ausbau des Geschäftsfeldes Post-EEG eingesetzt werden.

Mit Beginn des Jahres ist für die ersten EEG-geförderten Anlagen das Ende ihrer 20jährigen Förderperiode gekommen. Das heißt jeden Tag entfällt ab sofort für mehr und mehr regenerative Erzeugungsanlagen nach einer 20jährigen Dauer die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). „Im laufenden Jahr beginnt diese Post-EEG-Ära noch relativ überschaubar mit etwa 19.000 Erzeugungsanlagen im Segment bis sieben Kilowattpeak Leistung“, führt Gloria Schmidt, bei der ASEW zuständig für das Thema Post-EEG und Photovoltaik, aus. „Allerdings sind in den nächsten zehn Jahren mehr als 630.000 Anlagen betroffen. Hinter dieser Zahl steht ein durchaus beachtlicher Anteil der deutschen regenerativen Energieerzeugung, der wirtschaftlich nur schwer zu halten ist, wenn keine Anschlussperspektive besteht.“

Allein diese Zahlen zeigen bereits, dass sich in der Post-EEG-Ära ein durchaus vielversprechendes Geschäftsfeld gerade für die regional verankerte und vernetzte Stadtwerkewelt bietet. Um dieses Geschäftsfeld zu unterstützen, bietet die ASEW seit längerem bereits das Informationspaket Post-EEG an, das sich im Netzwerk eines guten Zuspruchs erfreut. Mit dem neuen Mustervertrag legt das Stadtwerke-Netzwerk nun nach. Ziel ist es, möglichst vielen dieser „ausgeförderten“ Anlagen, für die der Rückbau durchaus eine Option ist, eine wirtschaftlich tragfähige, langfristig aufgestellte Perspektive zu bieten. „Der ASEW-Mustervertrag bietet Stadtwerken die Möglichkeit, die Strommengen der ausgeförderten Anlagen im Rahmen einer sonstigen Direktvermarktung (PPA) abzunehmen. Der Vorteil dabei ist, dass beide Vertragspartner so mit stabilen Summen für die erzeugte Energie kalkulieren können – eine Planbarkeit, die wichtig für den angestrebten Weiterbetrieb der 20 Jahre alten Anlagen ist.“

Der neue Mustervertrag der ASEW hat natürlich vor der Bereitstellung für das Netzwerk eine umfassende juristische Prüfung durchlaufen. „Hier sind wir unseren Mitgliedern verpflichtet“, macht ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz deutlich. „Stadtwerke und damit auch die ASEW stehen für Verlässlichkeit und gute Qualität. Gerade in einem derart komplexen Feld wie Post-EEG war es uns deshalb wichtig, einen juristisch einwandfreien Vertrag zu liefern.“

Den Mustervertrag, der im Netzwerk kostenfrei verfügbar ist, gibt es in zwei Varianten. Die erste ist für die Abnahme der gesamten erzeugten Strommenge konzipiert. Dies hat einen entscheidenden Vorteil: für Anlagen bis 100 Kilowattpeak Leistung besteht keine Pflicht zur Installation eines intelligenten Messsystems Die zweite Variante greift bei Eigenverbrauchslösungen und zielt auf die Abnahme der Reststrommengen durch Stadtwerke bzw. Direktvermarkter.

Weitere Informationen zum neuen wie auch zu weiteren Musterverträgen der ASEW gibt es unter www.asew.de/mustervertraege.

Über Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW)

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) ist mit bundesweit mehr als 300 Mitgliedern das größte deutsche Stadtwerke-Netzwerk für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die ASEW wurde 1989 aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heraus gegründet. Das Ziel: Eine rationelle, sparsame und umweltschonende Energie- und Ressourcenverwendung zu fördern. Die ASEW berät und unterstützt ihre Mitglieder in diesen Bereichen und entwickelt für sie innovative Produkte und Dienstleistungen, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Das Portfolio der ASEW umfasst Produkte für Vertrieb und Kundenberatung, außerdem Seminare und Qualifizierungsangebote sowie eine Kunden- und Fördermittelberatung.

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