Seit mehreren Jahren nutzen viele Schulen in RLP mangels Alternativen erfolgreich „Fremdprogramme“ wie z. B. Microsoft Teams oder Google Classroom und haben Konzepte, die auf diesen beruhen. Schüler*innen können einfach Lerngruppen bilden und haben einen geregelten und sinnvollen Schulalltag – auch zu Hause. „Unterrichtsinhalte stehen jederzeit auch offline zur Verfügung, alle im Unterricht erarbeiteten Materialien sind für Schüler*innen verfügbar – egal ob krank zu Hause oder gesund im Präsenzunterricht“, berichtet Benjamin Knoth, Mitentwickler des E-Learning-Konzepts an der Geschwister-Scholl-Schule Wallhausen & Waldböckelheim.
Dieses Konzept ist so ausgelegt, dass es selbst nach der Pandemie noch hilfreich und elementar für den Unterricht an dieser Schule ist, indem es auch für Hausaufgaben und Co. ein gutes und geregeltes Lernumfeld schafft. Es ist z. B. möglich, ohne großen Aufwand zusammen an Aufgaben zu arbeiten, was durch das Nutzen einer Cloud möglich wird. Eine weitere mögliche Funktion ist das Treffen der Schüler*innen außerhalb der regulären Unterrichtszeiten, um gemeinsam zu arbeiten und zu lernen.
Dieser Bildungsfortschritt wird durch das geplante Verbot vernichtet und die Schulen werden um Jahre ihrer Arbeit zurückgeworfen.
„Das ist in unseren Augen gerade in der Pandemie ein großer Fehler. Die Menge an Beschwerden und Ärgernissen an Schulen und in der Schüler*innenschaft ist überwältigend“, stellt Elisabeth Hegemann, Vorstandsmitglied der Landesschüler*innenvertretung RLP, klar. Diesen Rückstand wieder aufzuholen, und das ohne vergleichbare Lösungen, ist so gut wie unmöglich. Das Wichtigste aber ist, dass man Schüler*innen aus ihrem gewohnten Lernumfeld herausnimmt und sie sich dementsprechend komplett neu eingewöhnen müssen. Und das zum wiederholten Male!
Dieses Mal würde es sich aber um eine Umstellung auf ein unübersichtliches und kompliziertes System handeln, welches nicht die selben Sicherheitsstandards bei Videokonferenzen hat wie z. B. Microsoft Teams. Alle erarbeiteten digitalen Lerninhalte gehen bei dieser Umstellung komplett verloren, da es keine Datenübertragung zwischen den Systemen gibt. „Das Argument, man würde zu viel für die Lizenzen ausgeben, darf in einem Bildungsrahmen nur eine untergeordnete Rolle spielen“, merkt Miriam Weber, Vorstandsmitglied der LSV RLP, an.
Expert*innen stellen klar, dass man personenbezogene Daten, die außerhalb der EU gespeichert werden, verschlüsseln und/oder anonymisieren kann, ohne einen Verlust der Funktionen. Allgemein hat dieses Verfahren auch keine negativen Auswirkungen auf den Unterricht, da man in der Schulgemeinschaft noch weiß, wer hinter welchem anonymisierten Usernamen oder welcher E-Mail-Adresse steckt. Der Anbieter hat diese Informationen jedoch nicht.
„Die Vorstellung, dass es einen ominösen Algorithmus gäbe, der aus anonymen Daten ein komplett aufgeschlüsseltes Bild einer*s Schüler*in erstellt, um dann eine amerikanische Blacklist aufzustellen, ist vollständig dystopisch und unrealistisch“, sagt Ariane Bukschat, Vorstandsmitglied der LSV RLP.
„Wichtig ist auch zu betonen, dass, wenn ein Land nachrichtendienstliche Methoden zur Erhebung personenbezogener Daten verwenden möchte, es keinen Unterschied macht, ob die Daten jetzt bei Microsoft oder bei Moodle auf den Servern liegen. Schützt unsere personenbezogen Daten, aber bitte so, dass wir keine Nachteile daraus erleiden. Datenschutz ist nicht verhandelbar! Man muss personelle und finanzielle Kapazitäten für die Bildung an allen Schulen bereitstellen, um in egal welchem Programm den Datenschutz zu gewährleisten“, fordert Max Schmitt, Vorstandsmitglied LSV RLP.
Es ist wichtig festzustellen, dass eine datensichere Nutzung von Fremdprogrammen möglich ist! Zudem sollte man darauf achten, dass mit einem datenschutzkonformen Modell gearbeitet wird, sodass keine personenbezogenen Informationen in die USA oder andere fremde Hände geraten können. Ein mögliches Modell beinhaltet anonymisierte Schüler*innennamen sowie verschlüsselte personenbezogene Dokumente. Hierfür gibt es schon etliche Beispiele von Schulen, die sehr sensibel mit den personenbezogenen Daten ihrer Schulgemeinschaft umgehen.
LSV und LEB fordern von der Landesregierung:
„Alle derzeitigen Fremdprogramme müssen solange verwendet werden dürfen, bis das Land ein Angebot zur Verfügung stellt, welches den Ansprüchen einer fortschrittlichen, digitalen Schule gerecht wird!“
Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz (LSV RLP)
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