Neuer Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und DAV abgeschlossen

Mit einer noch schnelleren und unkomplizierteren Arzneimittelversorgung dürfen die Versicherten der Ersatzkassen ab dem 1. März 2021 rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Die Apotheke muss bei Lieferengpässen von Arzneimitteln dann nur noch einen statt bislang zwei Großhändler anfragen, bevor sie ein vorrätiges Alternativmedikament an den Patienten abgeben darf. Bei Nichtverfügbarkeit eines Präparats darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt auch die Packungsgröße und die -anzahl ändern, um den Versicherten sofort versorgen zu können. Das regelt der neue Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der nach zweijährigen Verhandlungen an den Rahmenvertrag sowie gesetzliche Neuregelungen angepasst wurde.

Vertrag entlastet Versicherte und Apotheken

„Die schnelle Versorgung des Patienten mit dem richtigen Arzneimittel ist gerade in Pandemiezeiten extrem wichtig, um unnötige Kontakte zu vermeiden“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Aber auch jenseits der Pandemie beeinträchtigen Lieferengpässe die Versorgung und erhöhen den Aufwand in der Apotheke. Der neue Arzneiversorgungsvertrag zwischen Apotheken und Ersatzkassen ist eine Win-Win-Situation, da die Versicherten schneller versorgt werden können und die Apotheken von unnötiger Bürokratie entlastet werden.“

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sagt: „Der Vertrag erleichtert nicht nur unter Corona-Bedingungen die Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Medikamenten. Er vereinfacht und beschleunigt auch die Abläufe für die Apotheken. So erhalten die Ersatzkassenversicherten in dringenden Fällen auch bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Präparates umgehend ein gleichwertiges Medikament, ohne dass die Apotheke hier noch einmal Rücksprache mit der Arztpraxis halten muss.“

Mehr Informationen unter www.abda.de und www.vdek.com

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