Manchmal sind Termine bei einer Dermatologin/einem Dermatologen nicht zeitnah verfügbar, und häufig sind die Entfernungen zur Fachärztin/zum Facharzt weit. Lücken schließen – nicht nur in Pandemiezeiten – das vermag die Telemedizin. „Die Teledermatologie bietet die Möglichkeit, die Nachteile „Terminknappheit“ und „räumliche Distanz“ auszugleichen und zugleich Vorteile für Patientinnen und Patienten zu schaffen“, ist sich Dr. med. Klaus Strömer, Leitlinienkoordinator und Präsident des BVDD, sicher. Dabei eignet sich das Fach Dermatologie besonders für telemedizinische Anwendungen, da sie eine „bildbasierte“ Ausrichtung hat.
„Teledermatologie sollten wir dort einsetzen, wo sie der Versorgung der Patientinnen und Patienten hilft, also frühe Diagnosen und Behandlungen möglich macht. Wir sehen große Chancen in der Telemedizin, um Therapie, Therapiemanagement, Nachsorge und die Patientenschulungen zu verbessern“ sagt Professor Dr. med. Peter Elsner, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und einer der Leitlinienautoren. Es gibt in der Dermatologie eine jahrzehntelange Erfahrung mit teledermatologischen Verfahren, aber bislang lag nur ein Leitfaden vor, nicht jedoch eine Leitlinie, die systematisch alle zur Verfügung stehenden und aussagekräftigen Studien erfasste und auswertete.
Die S2K-Leitlinie ist die erste Telemedizinleitlinie auf S2-Niveau in Deutschland. Sie definiert, was telemedizinisch versorgt werden kann, wo positive Effekte zu sehen sind und was unterbleiben sollte. Mit ihr können sich behandelnde Ärztinnen und Ärzte und auch die Betroffenen informieren, in welchen Bereichen der Dermatologie ausreichend Sicherheit bei der Anwendung teledermatologischer Verfahren besteht. Untersucht haben die Leitlinienautorinnen und -autoren fünf häufige dermatologische Erkrankungen: Psoriasis, Neurodermitis, Hautkrebs, chronische Wunden und weitere Hautkrankheiten. „Bei den chronischen und akuten Wunden hatten wir die beste Datenlage und die ableitbaren Ergebnisse sind sehr erfreulich“, sagt Professor Dr. med. Matthias Augustin, Leitlinienkoordinator und Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen. Beim Thema Wundversorgung bestätigt die Leitlinie der Teledermatologie viele positive Effekte. Das beginnt bereits mit der Primärdiagnostik durch teledermatologische Verfahren, die empfohlen werden können, über die Verlaufskontrolle bis hin zur Schulung beim Verbändeanlegen durch Pflegepersonal.
Anders sieht es bei der Schuppenflechte (Psoriasis) aus. Eine Erstdiagnostik soll nicht allein auf der Basis eines teledermatologischen Befundes erfolgen; der Therapieverlauf kann aber gut mit einer Store‐and‐Forward‐Technologie (SaF) oder der Realtime‐Technologie begutachtet werden. Bei der SaF-Methode werden Daten erst zwischengespeichert und zeitlich versetzt weitergeleitet; Realtime meint, dass die Daten in Echtzeit übermittelt werden. Auch bei der Neurodermitis führt kein Weg an der Präsenzuntersuchung für die Erstdiagnostik herum. Bezüglich Beratung von Betroffenen hat die Teledermatologie Potenzial und kann empfohlen werde. Beim Hautkrebs soll die Primärdiagnostik sowohl beim hellen als auch beim schwarzen Hautkrebs nicht allein aufgrund von KI-Lösungen erfolgen. „Die Daten zeigen, dass bisher noch die Präsenzdiagnostik, ggf. unterstützt durch digitale Techniken, der alleinigen digitalen Befundung überlegen ist“, erklärt Augustin.
„Telemedizin macht das Schulen von Patientinnen und Patienten leichter, bezieht sie mitunter aktiver ein, als das sonst der Falle wäre“, ergänzt Strömer. Es zeichne sich jetzt schon ab, dass Teledermatologie das Patienten-Empowerment und die Adhärenz – also das Einhalten der vereinbarten Therapieziele – stärkt, so der BVDD-Präsident.
Die Teledermatologie wird immer wichtiger und nimmt jetzt bereits Vorreiter- und Vorbildfunktion für weitere telemedizinische Anwendungen anderer medizinischer Fächer ein. „Sollte die Leitlinie Teledermatologie andere Fachgruppen ermuntern, ihre Erkenntnisse zu telemedizinischen Anwendungen ebenfalls in Leitlinien zu überführen, würde uns das freuen“, ergänzt Elsner.
Quelle:
Augustin M, Strömer K, et al. S2k-Leitlinie: „Telemedizinische Versorgung in der Dermatologie“, AWMF-Register-Nr.: 013-097, 2020
Weiterer beteiligte Fachgesellschaften oder Organisationen:
Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) (federführend)
Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD)
Competenzzentrum Versorgungsforschung in der Dermatologie (CVderm)
Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖDGV)
Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV)
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) e. V. ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologinnen und Dermatologen. Als eine gemeinnützige Organisation mit mehr als 3.800 Mitgliedern fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG setzt sich für die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie, Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen Teilgebiete ein. Mit der Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen engagiert sie sich in der Fort- und Weiterbildung, sie entwickelt Leitlinien und unterstützt Forschungsvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Förderungen. Darüber hinaus vergibt die DDG zusammen mit der Deutschen Stiftung für Dermatologie Forschungsgelder und Stipendien an vielversprechende Nachwuchsmedizinstudierende und an namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
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