NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz: „Der NABU hat seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die vom Land definierten Erhaltungsziele für die nach der FFH-Richtlinie zu schützenden Arten und Lebensräume nicht in der von der EU geforderten Tiefe und ausreichend genau definiert worden sind, um daraus die für den Erhalt unseres Naturerbes tatsächlich erforderlichen Maßnahmen ableiten und durchführen zu können“. Zuletzt hatte der NABU im Frühjahr 2020 den schleswig-holsteinischen Umweltminister Jan-Philipp Albrecht in einem Schreiben auf diese Defizite hingewiesen und ihn aufgefordert, umfassende Nachbesserungen vorzunehmen. In seinem Antwortschreiben hat der Minister jedoch seinerzeit einer Neufassung bzw. Konkretisierung der Erhaltungsziele eine lapidare Absage erteilt, da dieses aus seiner Sicht ‚weder sinnvoll noch notwendig‘ sei. Die EU hat demgegenüber in ihrer Klageerhebung gerade die mangelnde hinreichende Bestimmtheit der Erhaltungsziele besonders hervorgehoben und wirft den zuständigen Behörden ‚systematische Mängel‘ und ein ‚allgemeines Muster der Nichteinhaltung der Richtlinie‘ vor.
„Angesichts der im Falle einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH drohenden Strafzahlungen in Milliardenhöhe darf Umweltminister Albrecht das negative Votum der Kommission nicht weiter ausblenden, zumal auch Schleswig-Holstein dann finanziell in Haftung genommen werden wird. Nur die Formulierung eindeutiger und vor allem quantitativ messbarer Ziele kann im Hinblick auf den von der EU geforderten guten Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zu nennenswerten Fortschritten bei deren Schutz führen“, so der NABU Landesvorsitzende abschließend.
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