In Iffeldorf halten mehr Züge

Ab Dezember 2021 halten unter der Woche täglich vier weitere Züge der Linie RB 66 an der Station Iffeldorf auf der Strecke Tutzing – Kochel. Es handelt sich um die Züge von Penzberg nach Tutzing mit Abfahrt in Iffeldorf um 17:36, 18:36, 19:36 und 20:36 Uhr. Darauf einigten sich DB Regio und die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die den Regionalverkehr im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert. Damit ist der Halbstundentakt im Berufsverkehr auch in Iffeldorf weitgehend hergestellt. Nur noch täglich fünf Züge fahren künftig ohne Halt durch.

Dass in Iffeldorf in den vergangenen Jahren weniger Züge hielten, lag an fehlenden Fahrzeitreserven auf der Kochelseebahn. So bestanden noch Einschränkungen bei der Infrastruktur, beispielsweise im Bahnhof Seeshaupt und an verschiedenen Brücken. Zwischen Tutzing und Kochel übertragen sich Verspätungen schnell auf Folgeverbindungen, weil sich die Züge auf der eingleisigen Strecke nur an wenigen Stationen begegnen können. Deshalb entschieden sich die BEG und DB Regio noch vor dem Start der Werdenfelsbahn, die Verstärkerzüge im Halbstundentakt nicht in Iffeldorf halten zu lassen. Dieser Zeitpuffer reichte aus, um eine ausreichende Betriebsstabilität zu gewährleisten.

Die BEG setzte sich daraufhin bei DB Netz dafür ein, die Strecke aufzurüsten. Das Ziel war, die Fahrtzeit zu verkürzen und so einen Sicherheitspuffer im Fahrplan zu schaffen. So installierte DB Netz neue Stellwerkstechnik und beseitigte Geschwindigkeitseinschränkungen. Im Dezember 2019 wurden testweise wieder vier zusätzliche Zughalte in Iffeldorf am Nachmittag eingeführt.

„Die Betriebsqualität der Kochelseebahn hat sich durch diese Aufstockung des Angebots in Iffeldorf nicht verschlechtert“, erklärt Bärbel Fuchs, Geschäftsführerin der BEG. „Deshalb gehen wir nun gemeinsam mit DB Regio den nächsten Schritt und führen zum Fahrplanwechsel im Dezember weitere vier Halte in Iffeldorf ein. Mit der Neuausschreibung der Verkehre im Dezember 2025 wollen wir auch die fünf dann noch ausstehenden Züge wieder in Iffeldorf halten lassen. Wir danken allen Fahrgästen in der Region für ihre Geduld. Wir sind uns bewusst, dass solche Einschränkungen unbefriedigend sind. Nur so war es aber möglich, permanente Verspätungen und Zugausfälle auf der Kochelseebahn und darüber hinaus im gesamten Werdenfelsnetz zu minimieren.“

Über die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr plant, finanziert und kontrolliert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehören dabei die Konzeption und Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung. Die Aufträge für Verkehrsleistungen werden in Wettbewerbsverfahren vergeben. Den Zuschlag erhält jeweils das Verkehrsunternehmen, welches das insgesamt wirtschaftlichste, also das qualitativ und preislich beste Angebot abgibt. Als Folge des Wettbewerbs zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch Qualitätsmerkmale wie Komfort und Fahrgastinformation ständig verbessern. Große Erfolge waren unter anderem die Einführung des Bayern-Takts – ein Stundentakt für fast ganz Bayern – sowie des Bayern-Tickets.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Boschetsrieder Straße 69
81379 München
Telefon: +49 (89) 748825-0
Telefax: +49 (89) 748825-51
http://www.bahnland-bayern.de

Ansprechpartner:
Wolfgang Oeser
Leiter Qualitätsmanagement, Marketing, Presse
Telefon: +49 (89) 748825-17
E-Mail: wolfgang.oeser@bahnland-bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel