EU-Kommission veröffentlicht Studie der FGH zum Status Quo der Umsetzung des Europäischen Network Code – RfG NC

Die FGH hat Ende 2019 die Ausschreibung der EU-Kommission für eine umfängliche Untersuchung der RfG NC-Implementierung erhalten. Ein Jahr lang haben die Experten aus Aachen untersucht, wie einzelne Staaten den Network Code der Europäischen Anforderungen an Stromerzeuger in nationale Netzkodizes umsetzen – und einen Konvergenzgrad für die technischen Anforderungen ermittelt.

„In wesentlichen Details wurden die technischen Anforderungen jenseits der nach RfG verpflichtenden Netzanschlussanforderungen je Land etwas unterschiedlich realisiert. Dies bedeutet für alle Akteure, die Power Generation Modules (PGMs) herstellen, ans Netz anschließen oder betreiben, dass sie vor einigen Herausforderungen stehen werden“, so Erfaan Makki, Mitautor der Studie.

Die nationalen Unterschiede der technischen Anforderungen kommen daher, dass der RfG den Netzbetreibern und Regulierungsbehörden Gestaltungsspielräume für sogenannte nicht-erschöpfende Netzanschlussanforderungen einräumt. Eine dieser definitorischen Freiheiten ist die Kategorisierung von PGMs nach Typ A bis D. So kann in einem Land eine Stromerzeugungseinheit bereits als Typ B gelten, zählt jedoch in einem anderen Land noch zur Kategorie Typ A. Im Ergebnis bestehen jenseits einer einheitlichen Basis innerhalb des europäischen Strombinnenmarktes damit weiterhin Markteintrittsbarrieren

„Hersteller zum Beispiel stehen im Rahmen des Binnenmarktkonzepts vor der Herausforderung, dass sie die verschiedenen Anforderungen der nationalen Network Codes bei ihren Produkten berücksichtigen müssen“, so Mansoor Ali, Leiter der Abteilung Erzeugungstechnologien und Netzbetriebsmittel der FGH. Für Projektentwickler ist zudem die elektrische Planung und ein Grid-Code-konformer Inbetriebsetzungsprozess entscheidend. Anlagenbetreiber sind fortan verantwortlich, dass während der gesamten Laufzeit die Grid-Code-Konformität gemäß den nationalen Vorschriften gewährleistet wird.

Wie die Akteure die Netzkonformität ihrer PGMs nachweisen sollen, ist in vielen Ländern noch offen. Der RfG formuliert die Bestimmungen für Konformitätsprüfungen und -simulationen im betrieblichen Notifizierungsprozess recht vage. Die bisher in den Ländern eingeführten Konformitätsregelungen spiegeln dies wider. Manche Länder haben bisher keine Nachweisbestimmungen umgesetzt, andere arbeiten derzeit Nachweisprozesse aus und einige haben bereits konkrete Prozesse etabliert. „Die heterogenen Konformitätsanforderungen konfrontieren Hersteller und PGM-Projektentwickler mit erheblichen Herausforderungen beim Markteintritt“, betont Mansoor Ali.

„Unsere Studie gibt auf Basis der umfassenden Analyse einige Empfehlungen, wie ein einheitlicherer Prozess in ganz Europa künftig etabliert werden könnte“, schließt Bernhard Schowe von der Brelie, Geschäftsführer der FGH GmbH, der im Rahmen verschiedener europäischer und internationaler Gremien an einer harmonisierten Regelsetzung mitwirkt.

Quelle: Directorate-General for Energy (European Commission), FGH (2021): Implementation of the Network Code on Requirements for Grid Connection of Generators, https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/ee9ecda7-6788-11eb-aeb5-01aa75ed71a1/language-en?WT.mc_id=Searchresult&WT.ria_c=37085&WT.ria_f=3608&WT.ria_ev=search

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