In den meisten Regionen Deutschlands spielt dabei der Rapsanbau eine nicht unwesentliche Rolle. Denn der Kreuzblütler ist neben der Obstblüte die einzige landwirtschaftliche Massentracht für Bienen in dieser Jahreszeit. Doch leider bereitet sowohl Landwirten als auch Imkern diese Kultur Sorge und Probleme.
Sind es für die Imkerei in erster Linie die Risiken, die sich mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Raps für die Bienengesundheit und rückstandsfreie Bienenerzeugnisse ergeben, so ist der Anbau auch für Landwirte zunehmend problematisch.
Denn zugunsten Blüten besuchender Insekten ist die wirksame Schädlingsbekämpfung seit 2013 deutlich erschwert. Beginnend mit dem Verbot neonikotinoidhaltiger Beizen mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam folgten weitere Anwendungsbeschränkungen, wie z. B. bei Thiacloprid, so dass die Gesunderhaltung der Ölfrucht schwierig ist.
Nun hat das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Anwendung der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri in Raps seit dem 12. März 2021 weiter eingeschränkt. Beide enthalten den Wirkstoff Acetamiprid, ein bienengefährliches Neonikotinoid.
Dadurch ist ab diesem Jahr die Anwendung der beiden Insektizide zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers im Winterraps nur noch bis zum Entwicklungsstadium der geschlossenen Blüte und nicht mehr in die offene Blüte zulässig.
Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, weil eine Behandlung gegen diesen Schädling zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte keinen ausreichenden Effekt mehr hat. Bisher bestand lediglich eine Empfehlung des BVL, Acetamiprid-haltige Mittel nur im Knospenstadium oder bei blühenden Beständen nur in den Abendstunden, außerhalb der Bienenflugzeiten, einzusetzen.
„Wir sind froh über die aktuelle Entscheidung, denn wir kämpfen seit Jahren gegen die Anwendung von bienengefährlichen Neonikotinoiden“, so der D.I.B.-Präsident.
In der Vergangenheit konnten in vielen Untersuchungen an Bienen chronische und subletale Wirkungen auf Bienenvölker festgestellt werden. Die Ergebnisse belegen Einflüsse auf den Reproduktionserfolg von Königinnen und Drohnen, Auswirkungen auf die Entwicklung der Futtersaftdrüsen von Ammenbienen, das Lern- und Orientierungsverhalten oder Störungen der Abläufe im komplexen Bienenstocksystem.
„Auch wenn wir wissen, welche Zwänge für die Landwirtschaft mit der weiteren Anwendungseinschränkung verbunden sind, begrüßen wir den Schritt in die richtige Richtung,“ sagt Ellmann und begründet: „Imker, die Honig vermarkten, stehen gegenüber den Verbrauchern in der Pflicht, beim Naturprodukt Honig Rückstandsfreiheit erwarten zu dürfen.“
Der gesetzlich zulässige Rückstandshöchstmengenwert für Acetamiprid in Honig liegt bei 0,05 mg/kg. Bei Thiacloprid lag dieser noch bei 0,2 mg/kg. Wird die gute fachliche Praxis bei der Pflanzenschutzmittel-Spritzung nicht beachtet, kann dies also viel schneller zu einer Überschreitung von Grenzwerten führen, die eine Unverkäuflichkeit von Honig bedeuten würde. Im Screening des D.I.B. bestätigte sich bereits 2020, dass der Wirkstoff Acetamiprid als Rückstand aufgefallen war, auch wenn die Mengen unterhalb des zulässigen Rückstandshöchstwertes lagen. Die neue Anwendungsregelung dürfte sich hier weiter positiv auswirken.
D.I.B.-Präsident Torsten Ellmann appelliert an Imker und Landwirte: „Trotz der neuen, positiven Entwicklung halten wir auch künftig eine fachliche und sachliche Kommunikation zwischen Imker und Landwirt für unerlässlich, um Gefahren für Bienen und Bienenerzeugnisse im Vorhinein auszuschließen. Sinnvoll für Imker ist zusätzlich, sich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst über die festgelegten Spritztermine zu informieren.“
Wichtig ist aber auch die Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken für Blüten besuchende Insekten, wenn bienengefährliche Pflanzenschutzmittel im privaten Bereich eingesetzt werden, denn hier mangelt es oft am nötigen Fachwissen. Deshalb bedauert es der D.I.B. sehr, dass für diesen Anwendungsbereich erst kürzlich die Zulassung für Acetamiprid verlängert wurde. Es gibt also noch viel zu tun, um Bienen und andere Blütenbesucher zu schützen.
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie unter
https://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/positionen/Positionspapier_PSM_2020.pdf.
Der Deutsche Imkerbund e.V. vertritt als Dachorganisation die Interessen von über 130.000 Imkern seiner 19 Mitgliedsverbände und ist damit der größte europäische Zusammenschluss. Zweck des Deutschen Imkerbundes e.V. ist es, die Bienenhaltung zu fördern und zu verbreiten, damit durch die Bestäubungstätigkeit der Honigbiene an Wild- und Kulturpflanzen eine artenreiche Natur erhalten bleibt. Zum Schutz aller Blüten besuchenden Insekten wirkt der Deutsche Imkerbund e.V. im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit.
Gemeinsam leisten unsere Imkereien, die ganz überwiegend in der Freizeit rund 900.000 Bienenvölker betreuen, einen unverzichtbaren Beitrag für eine reichhaltige und intakte Umwelt durch die Sicherung der Bestäubung mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen von rd. 3 Mrd. Euro jährlich.
Die enge Verflechtung von Naturschutz und der Wahrung imkerlicher Interessen schafft zugleich die Voraussetzungen für unverfälschte und hochwertige Bienenerzeugnisse. Der Deutsche Imkerbund e.V. wahrt für seine Mitglieder als Markeninhaber die Schutzrechte und besonderen Qualitätsanforderungen der seit 1925 patentierten Kollektivmarke Echter Deutscher Honig als Warenzeichen für Honig aus heimischen Regionen.
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