Neben einem "Mini-Super-Lockdown" über Ostern zählt zu den Beschlüssen auch, dass die "Notbremse" in Regionen, in denen die Inzidenzzahl von 100 an mindestens drei Tagen hintereinander überschritten wird, konsequent umgesetzt werden soll. Das bedeutet für betroffene Händler: Nach gezogener Notbremse ist nur Click & Collect erlaubt, aber kein Terminshopping (Click & Meet) und schon gar keine normale Öffnung. Der nun schon beinahe seit 100 Tagen andauernde Lockdown wirkt sich verheerend auf viele Branchen des Nicht-Lebensmittelhandels aus.
Die nächtlichen Beschlüsse wirken eher hilflos und sind für den mittelständischen Handel mehr als bitter. Wieder einmal wird ihm abverlangt, die Zähne zusammenzubeißen, im blinden Vertrauen darauf, dass dies eine Art „Befreiungsschlag“ bringen könne. „Diejenigen, die exzellente Hygienemaßnahmen und geringste Restrisiken garantieren können, werden mit Hotspots über einen Leisten geschlagen“ moniert Veltmann. Problematisch seien die Beschlüsse nicht nur wegen ihrer Härte, sondern auch wegen der nicht mehr nachvollziehbaren Logik der Politik. „Evidenz statt Inzidenz“ müsse doch nun nach allen Erkenntnissen, etwa gerade auch aus Tübingen und Rostock, bundesweit gelten. Beispielgebenden Landkreisen, Städten und Kommunen muss nun schnellstens flächendeckend gefolgt werden.
Mit konsequenter Teststrategie und systematischer Nachverfolgung sollte eine weitreichende Normalisierung des öffentlichen Lebens kurzfristig möglich sein, solange die Impfquote noch den Erfordernissen weit hinterherhinkt. Die Politik hat die Chance, hier durch eine klare Positionierung Schwung zu erzeugen. Hierzu benötigt es schlicht der Regelung, dass alle Unternehmen und Institutionen aus Wirtschaft und Kultur, die selbst ein durchgängiges Testverfahren mit Erfassung der Testergebnisse sicherstellen, keinem weiteren Lockdown unterliegen.
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