Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Getrenntlebende Eltern und ihre Kinder haben in der Grundsicherung mit besonderenProblemen zu kämpfen. Der Kinderregelsatz wird einfach zwischen beidenHaushalten nach Tagen aufgeteilt. Das ist kompliziert und macht ständigeNeuberechnungen nötig. Das Ergebnis: In beiden Haushalten steht dem Kind wenigerzur Verfügung, als es zum Leben braucht. Dabei ist klar: Bett, Schrank undTisch sind unteilbar. Kleidung und Spielzeug müssen in beiden Haushalten einfachda sein. Es ist eine Zumutung, von Kindern zu verlangen, mit großen Koffernzwischen den Elternhaushalten hin- und herzufahren. Die Grundsicherung mussTrennungsfamilien endlich angemessen ausstatten."
Loheide erläutert den Diakonie-Vorschlag: "Nach den Berechnungen der Diakoniemüsste mindestens ein Drittel des Regelsatzes immer in beiden Haushalten zurVerfügung stehen. Ergänzend sollen weitere Pauschalen je nach regelmäßigerAufenthaltsdauer vereinbart werden. Im Ergebnis muss klar sein: Der Bedarf fürKinder, die in zwei Haushalten leben, ist immer höher als bei Kindern, die mitbeiden Eltern in einem Haushalt leben."
Das Konzept der Diakonie Deutschland im Überblick:
Typische Aufteilungen der Erziehungsverantwortung sind nach dem Diakonie-Konzept
– ein Aufenthalt an jedem zweiten Wochenende,- eine Verteilung von bis zu ein Drittel / zwei Drittel der Zeit zwischen denEltern,
– eine fast gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsverantwortung
– oder eine volle Aufteilung der Zeiten.
Die Diakonie Deutschland schlägt vor, für diese vier typischen Konstellationenunterschiedliche Pauschalen vorzusehen. Diese setzen sich aus einem Viertel desRegelsatzes (unabweisbarer Bedarf) und einer Pauschale für einen weiterenflexiblen Bedarf zusammen, bei der nicht mehr als drei Viertel des Regelsatzesnach einem Schlüssel verteilt werden. Nach einer entsprechenden Vereinbarung derEltern sollen diese einfach festgestellt und so lange gewährt werden, wie dieEltern an dieser Verteilung festhalten.
In der Gesamtsumme sollen immer mindestens 125 Prozent des normalenKinderregelsatzes für diese Kinder zur Verfügung stehen. Größere Anschaffungenwie Fahrrad, Waschmaschine oder Computer sollen für beide Haushalte alszusätzlicher Bedarf finanziert werden.
Kommt das Kind im zweiten Haushalt tatsächlich nicht mehr als fünf Nächte imMonat zu Besuch, soll dem Haushalt, in dem es hauptsächlich lebt, immer dervolle Regelsatz zur Verfügung stehen und die Leistungen für den Besuch imzweiten Haushalt sollen immer zusätzlich ausgezahlt werden.
Vorgeschlagen wird die folgende Aufteilung:
Haushalt 1 (überwiegende Erziehungsverantwortung): Regelsatzanteilmathematisch
Bis zu 5 Nächte: kein Abzug; volle Auszahlung des Regelsatzes 100,00 %
6 bis 10 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus ¾ des flexiblen Bedarfes 81,25 %
11 bis 14 Nächte: 25 Prozent des Regelsatzes plus 2/3 des flexiblen Bedarfes 75,00 %
Haushalt 2 (anteilige Erziehungsverantwortung):
Bis zu 5 Nächste: 25 % des Regelsatzes plus 1/6 des flexiblen Bedarfes 37,50 %
6 bis 10 Nächte: 25 % des Regelsatzes plus 1/4 des flexiblen Bedarfes 43,75 %
11 bis 14 Nächte: 25 Prozent des Regelsatzes plus 1/3 des flexiblen Bedarfes 50,00 %
Paritätisches Wechselmodell: jeweils 25 Prozent des Regelsatzes plus ½ desflexiblen Bedarfes:
Regelsatzanteil mathematisch jeweils: 62,50 %
Insgesamt kommt es zu einem höheren Kostenansatz, als wenn ein Kind nur in einemHaushalt lebt. Die Gesamtkosten ergeben in Prozent des Kinderregelsatzes fürdie jeweiligen Fallkonstellationen:
Bis zu 5 Nächte in Haushalt 2: 137,50 %
Mehr als 5 Nächte in Haushalt 2: 125,00 %
Das detaillierte Diskussionspapier der Diakonie können Sie unter dem folgenden Link herunterladen: https://diakonie.de/…
Neunter Familienbericht: https://www.bmfsfj.de/…
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