Die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, Andrea Wagner macht deutlich: „Für uns sind die Kinderrechte die absolute Grundlage unserer fachlichen Arbeit. Wenn sie eine wirkliche Stärkung erfahren, wird auch der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung als Rechtsanspruch vorangebracht.“
Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
• Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
• Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
• Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
• Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
• Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
• Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter www.ecpat.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter kinderrechte-ins-grundgesetz.de sowie #KinderrechteAberRichtig
Die Fachstelle und Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung wurde 2001 in Freiburg gegründet und ist Teil des Netzwerkes ECPAT International mit Sitz in Bangkok/Thailand. ECPAT Deutschland begleitet und unterstützt Organisationen und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzrichtlinien durch Beratung sowie Trainings. ECPATs besonderer Fokus liegt dabei auf der Prävention sexueller Gewalt und Ausbeutung.
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