Zum 01.12.2014 ist die Kappungsgrenzen-Verordnung In Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Danach konnte in ausgewählten Kommunen in Schleswig-Holstein die Mieterhöhung auf maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren begrenzt werden.
In allen Mietervereinen, die die betroffenen Gebiete betreuen, in denen die Verordnung galt, konnte festgestellt werden, dass der überwiegende Anteil der Vermieter*innen das rechtlich mögliche Maximum von den Mieter*innen verlangte, die Kappungsgrenzenverordnung also griff.
Trotz massiver Proteste ließ die Landesregierung von Schleswig-Holstein als bisher einziges Bundesland die Kappungsgrenze Ende 2019 auslaufen. Ein Schlag ins Gesicht aller Mieter*innen. Insbesondere unter dem Aspekt, dass geeignete und wirkungsvolle Alternativen nicht vorhanden waren und weiterhin nicht vorhanden sind.
Zum 01.12.2015 ist die Verordnung zur zulässigen Miethöhe gemäß § 556 d BGB in Kraft getreten. Beschlossen wurde diese Verordnung bis zum 31.12.2020.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich jedoch als bisher einziges Bundesland dazu entschieden, die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30.11.2019 abzuschaffen. Diese Entscheidung war ein großer Fehler, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Mietpreisbremse zum 01.01.2019 nachgebessert wurde. Hinzukommt, dass die Bundesregierung im Oktober 2019 beschloss, dass die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert werde und Mieter*innen zukünftig das Recht haben, überzahlte Mieten der letzten 30 Monate zurückzuverlangen.
Versprochene Alternativen, die zu einem sofortigen Schutz der Mieter*innen in Schleswig-Holstein führen würden, liegen nicht vor und sind auch nicht in Sicht.
Als wären dies nicht bereits genug schlechte Nachrichten für die Mieter*innen in Schleswig-Holstein, wird nun „freudig“ berichtet, dass die Mieten nicht so schnell wie in den Vorjahren gestiegen seien. Betrachtet man hingegen den Bundesdurchschnitt und den massiven Anstieg in einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, wie z.B. Lübeck und Ostholstein, kann die positive Darstellung des Mietenanstiegs in Schleswig-Holstein nicht nur nicht nachvollzogen werden, sondern erscheint einem als blanker Hohn.
Vielleicht rüttelt dieser Preis die Landesregierung auf und erinnert sie daran, dass 50% der Wähler*innen Mieter*innen sind.
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