Emissionen des Bundes im zweiten Quartal 2021

Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen. Vorbehaltlich der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wird sich dadurch der Finanzierungsbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen erhöhen.

Die Emissionsplanung des Bundes für das zweite Quartal wird gegenüber der im Dezember 2020 veröffentlichten Jahresvorausschau angepasst, indem insgesamt 2,5 Mrd. € wie folgt zusätzlich am Kapitalmarkt aufgenommen werden:

Bei der Aufstockung der 30-jährigen Bundesanleihe mit Fälligkeit im August 2048 am 14. April 2021 wird das Emissionsvolumen um 0,5 Mrd. € auf 1,5 Mrd. € erhöht.

Bei der Aufstockung der Bundesobligation Serie 183 am 2. Juni 2021 wird das Emissionsvolumen um 1 Mrd. € auf 4 Mrd. € angehoben.

Bei der Aufstockung der 7-jährigen Bundesanleihe mit Fälligkeit im November 2028 am 8. Juni 2021 wird das Emissionsvolumen um 1 Mrd. € auf 4 Mrd. € erhöht.

Angesichts der ungewissen Pandemieentwicklung und den damit verbundenen Herausforderungen für die Haushaltsplanung können auch im dritten und vierten Quartal 2021 Anpassungen an der Emissionsplanung erforderlich werden, die gegebenenfalls im Rahmen der vierteljährlichen Aktualisierung/Bestätigung per Pressemitteilung bekanntgegeben werden.

Grundsätzlich gilt für alle Bundeswertpapiere, dass sich die in der Jahresvorausschau genannten Vorhaben – je nach Finanzierungsbedarf und Liquiditätslage des Bundes und seiner Sondervermögen und je nach Kapitalmarktsituation – noch ändern können. Der Bund hält an seinem bekanntgegebenen Plan aber so weit wie möglich fest, um Investoren eine verlässliche Orientierung zu geben.

Die Aktualisierung/Bestätigung der Emissionsplanung für das dritte Quartal wird im Juni 2021 veröffentlicht

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