Klettern, Rutschen, Hüpfen ohne Reue

 

  • Bedienungsanleitung für Spielgeräte draußen beachten
  • Rutschen, Trampolin & Co sicher verankern
  • Für kindgerechtes Umfeld im Garten sorgen

Nach dem langen Winter zieht es Familien zum Spielen in den eigenen Garten: Wippe, Schaukel, Rutsche oder Trampolin aus dem Baumarkt oder Spielwarenhandel können eine Menge bieten. Aber Vorsicht: Damit die Freizeit mit eigenen Geräten zu einem ungetrübten Vergnügen wird, haben die Experten von DEKRA die wichtigsten Sicherheitstipps rund um die eigenen Spielgeräte draußen zusammengestellt.

„An Spielgeräten kann es leicht und häufig zu Verletzungen oder Unfällen kommen, wenn Standsicherheit, Stoßdämpfung des Bodens oder Pflege zu wenig beachtet werden“, warnt Daniel Marx, Teamleiter Spielzeugprüfung bei DEKRA Testing & Certification. „Wichtig sind gute Planung, Sorgfalt beim Aufbau und verständliche Verhaltensregeln für die Kinder, um Unfall- und Verletzungsgefahren gering zu halten.“

GS-Zeichen gibt Sicherheit

Eine Orientierungshilfe bei der Produktauswahl geben neben Produkttests die gängigen Prüflabel. Aktivitätsspielzeug, wie Rutsche, Schaukel, Kletterturm, Trampolin & Co., muss laut Spielzeugverordnung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Damit dokumentiert der Hersteller, dass das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen einhält und das Gerät die Sicherheit oder Gesundheit der Benutzer nicht gefährdet. Zusätzliche Sicherheit gibt das GSZeichen für „Geprüfte Sicherheit“, bei dem eine Zertifizierungsstelle wie DEKRA die Einhaltung dieser Anforderungen und zusätzlich im Jahresrhythmus die Fertigung überwacht.

Bedienungsanleitung lesen

Beim Aufbau eines Gerätes sind schon aus Haftungsgründen die Hinweise der Bedienungsanleitung zu beachten. Die Tipps von Spielzeugexperte Marx: „Folgen Sie unbedingt der angegebenen Reihenfolge und arbeiten Sie sorgfältig. Stress führt leicht zu Fehlern. Viele Aufbauarbeiten gehen mit guter Vorbereitung, dem richtigen Werkzeug und einem Helfer leichter und zuverlässiger von der Hand.“

Spielgeräte richtig verankern

Spielgeräte dürfen nicht wackeln oder kippeln, sonst werden sie zum Risiko. Daher ist eine sichere und feste Verankerung im Boden unerlässlich, etwa durch Bodenanker, Betonfundament oder Einschlaghülsen, jeweils gemäß der Aufbauanleitung.

„Knautschzone“

Ebenso wichtig ist ein Bodenbelag mit stoßdämpfenden Eigenschaften unter und neben dem Gerät. Sonst können sich die Kinder bei einem Sprung oder Sturz verletzen. Als Material eignen sich feinkörniger Sand, Roll-Kies oder Rindenmulch. Auch Fallschutzmatten können die Funktion der „Knautschzone“ übernehmen, etwa am Auslauf einer Rutsche oder unter der Reckstange. „Beachten Sie auch dazu unbedingt die Anleitung des Herstellers, oft macht er genaue Angaben zur Art und Beschaffenheit des Bodens“, betont Marx.

Abstand halten

Im Eifer des Gefechts kann es zu Kollisionen kommen, wenn das Gerät in zu geringem Abstand zu Gartenzaun, Regentonne oder Hecke aufgestellt wird. „Angaben zum Abstand zu anderen Geräten und Einrichtungen sind ebenfalls in der Aufbauanleitung zu finden. Besonders bei beweglichen Geräten sind diese sehr wichtig“, ergänzt Spielzeugprüfer Marx von DEKRA. Wegen der Verletzungsgefahr dürfen sich im Fallbereich keine festen Gegenstände befinden, beispielsweise Fahrräder, Roller, Skateboards oder gar Gartengeräte.

Kindgerechtes Umfeld im Garten

Auch das Umfeld der Spielgeräte muss kindgerecht sein. Dazu heißt es, den Garten zur Straße hin zu sichern, Steckdosen mit Kindersicherung zu versehen, Pflanzenschutzmittel unzugänglich zu verschließen und auf giftige Pflanzen zu verzichten. Gartenteich und Regentonne müssen so sicher sein, dass Kinder nicht hineinfallen können.

Auf Gefahren hinweisen

Selbst wenn es Kinder nicht erwarten können, das Gerät zu nutzen, sollten die Verantwortlichen vor der Freigabe prüfen, ob es stabil steht und alle Verbindungen festsitzen. Darüber hinaus ist es ratsam, Kinder auf Gefahren am jeweiligen Gerät hinzuweisen: Zum Beispiel dürfen sie nicht mit Fahrradhelm oder Schlüsselband um den Hals aufs Klettergerät wegen der Strangulierungsgefahr. Weiter ist daran zu denken, dass die Altersgrenzen eingehalten und die Geräte bestimmungsgemäß genutzt werden.

Über den DEKRA e.V.

Seit fast 100 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich 3,2 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 43.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

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