„Die Pflege hat sich diese Corona-Prämie 2.0 verdient. Die Prämie ist auch ein Zeichen des Staates, der Gesellschaft, dass man die geleistete Arbeit in der Pandemie würdigt und wertschätzt. Und diese Anerkennung zeigt sich auch in finanzieller Wertschätzung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß.
Zugleich belegt auch die große Anzahl der anspruchsberechtigten Kliniken wie flächendeckend die COVID-Versorgung in den deutschen Krankenhäusern geleistet wurde. „Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass COVID-Versorgung nur in einigen wenigen Kliniken der Maximalversorgung stattgefunden hat, wird damit durch das tatsächliche Versorgungsgeschehen eindeutig wiederlegt. Wir konnten uns über die gesamte Zeit der Pandemie auf die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen und Regionen verlassen. Das ist ein starkes Zeichen der Krankenhäuser in diesem Ausnahmezustand“, betonte der Vorstandsvorsitzende der DKG.
Anspruchsberechtigt sind Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, wenn mindestens 20 SARS-CoV-2-Fälle bzw. Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten und wenn mindestens 50 SARS-CoV-2-Fälle behandelt wurden. Krankenhäuser, die bereits auf der Grundlage des § 26a KHG für eine „Corona-Prämie“ anspruchsberechtigt waren, werden bei der Verteilung berücksichtigt, wenn sie im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2020 die oben genannte Bedingung erfüllen.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 7. April 2021 die Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die gemäß § 26d KHG Anspruch auf eine „Corona-Prämie 2.0“ haben. Die Liste enthält auch das Prämienvolumen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser. Die Liste kann barrierefrei auf der Internetseite des InEK unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.g-drg.de/Datenlieferungen_gem._24_KHG/Sonderleistung_gem._26d_KHG
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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