TURNERS Thesen – die Zweite

Mit der Forderung nach dem Schutz des Begriffs Universität versucht Berlins ehemaliger Wissenschaftssenator George Turner im Tagesspiegel ("Schützt den Begriff Universität!") ein weiteres Mal, private Hochschulen pauschal zu diskreditieren, in dem er fordert, die Begriffe „Hochschule“ und „Universität“ großen staatlichen Einrichtungen vorzubehalten.

Abgesehen davon, dass die Hochschule, der Turner selbst lange vorstand – und deren akademische Reputation nicht ansatzweise in Zweifel gezogen werden soll – den von Turner angelegten Kriterien mit drei Fakultäten wohl ihrerseits nicht entspricht, unternimmt der Verfasser mit einer Mischung aus unbelegten Behauptungen und schlecht recherchierten „Fakten“ ein weiteres Mal den Versuch, private Hochschulen in Bausch und Bogen zu verdammen.

Diesmal nimmt der ehemalige Wissenschaftssenator die BERLIN INTERNATIONAL UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES (BIU) aufs Korn, indem er behauptet, diese würde sich als Berlin International University bezeichnen und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Nun tut die Hochschule dies aber an keiner Stelle. Vielmehr führt die Hochschule überall dort, wo sie namentlich auftritt, ihre korrekte und vollständige Namensbezeichnung an. Überdies verdächtigt Turner, die BIU finanziell nicht solide aufgestellt zu sein und den Internationalitätsanspruch, der aus ihrem Namen hervorgeht, nicht gerecht zu werden. Beide Vorwürfe sind wohl gerade im Kontext dieses Beispiels absurd, gehört die BIU doch zu einem türkischen Hochschulkonsortium, das Einrichtungen über den ganzen Globus verteilt unterhält und in Sachen Internationalität so mancher staatlichen Provinzfachhochschule haushoch überlegen sein dürfte.

Dass andre Einrichtungen, wie die in Turners Beitrag genannte Private Hanseuniversität in Rostock, nicht erfolgreich waren, ist zwar für diese Einrichtungen bedauerlich, aber eben Ergebnis marktwirtschaftlicher Prozesse. Wer mit seinem Konzept keine Studierenden gewinnen kann, der besteht eben auf Dauer nicht. Anders als bei Staatshochschulen ist ja gerade der Erfolg der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiges Selektionskriterium seitens der Studierenden.  Daraus abzuleiten, Einrichtungen, die von Wissenschaftsrat und den zuständigen Landesbehörden als Universitäten und Hochschulen akkreditiert und staatlich anerkannt wurden, die Führung der ihnen zugedachten Bezeichnung zu untersagen ist absurd und wohl nur damit zu erklären, dass George Turner sich mit der Entwicklung der vergangenen zwanzig Jahre nur noch punktuell auseinandersetzt.

Prof Dr Peter Thuy
Vorstandsvorsitzender des Verbands Privater Hochschulen

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