iGZ-Statement zum Beschluss der Bundesregierung zu verpflichtenden Corona Test-Angeboten in Unternehmen

Die von der Bundesregierung beschlossenen verpflichtenden Testangebote in den Betrieben sind angesichts der großen Anstrengungen der Unternehmen zur Bekämpfung der Pandemie in den vergangenen Wochen kein gutes Signal. Mit dieser Verordnung ignoriert die Politik weitgehend die großen Fortschritte, die innerhalb kürzester Zeit trotz der erheblichen organisatorischen und finanziellen Belastungen sowie der immer noch eingeschränkten Verfügbarkeit der Corona-Tests bereits freiwillig auch von den Personaldienstleistern erzielt wurden. Angesichts der erkennbaren Schwierigkeiten bei Testungen im Öffentlichen Dienst sowie an Schulen und Kindergärten wäre hier mehr Wertschätzung für das enorme Engagement in der privaten Wirtschaft angebracht gewesen. Anstatt zu meinen, mit einer Verordnung alle Probleme vom Tisch wischen zu können, sollte die Politik stattdessen insbesondere kleine und mittlere Betriebe organisatorisch und finanziell bei der Durchführung der Corona-Tests unterstützen. Die Unternehmen werden auch darüber hinaus ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten – wie etwa mit umfassenden Hygienekonzepten und Homeoffice-Angeboten. Die Wirtschaft ist zudem bereit, mit ihren Betriebsärzten ihren Teil dazu beizutragen, dass wir schneller den notwendigen Impfschutz in der Bevölkerung erreichen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 32262-152
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel