Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, anlässlich der Anhörung zum Digitalen-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

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Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zur Anhörung zum Entwurf des Digitalen-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes:

„Die Innungskrankenkassen begrüßen die mit dem Gesetzentwurf eingeläutete grundsätzliche Neuausrichtung der Telematik Infrastruktur (TI) hin zu einer online basierten Umsetzung. Doch dabei dürfen die Aspekte Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Auge verloren werden! Insbesondere sollte die erfolgreiche Einführung von DiGAs abgewartet werden, bevor man diese auf den Pflegebereich ausweitet. Zudem muss sich der Gesetzgeber überlegen, wie er das Risiko der Krankenkassen bei Nacherstattungsforderungen gegenüber Anbietern minimieren will. Was die Aufgabenerweiterung der gematik angeht, stellt diese einen weiteren, nicht hinnehmbaren Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung dar. Aus Sicht der Innungskrankenkassen wäre darüber hinaus eine einheitliche Steuerung des selektivvertraglichen Teilnahme- und Abrechnungsmanagements über die TI sinnvoll gewesen. Der Änderungsvorschlag fand leider bisher keine Beachtung.“

 

Über den IKK e.V.

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,2 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK – Die Innovationskasse, die IKK gesund plus sowie die IKK Südwest an.

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