Zeitler: „Ohne negatives Testergebnis darf es keinen Kundenkontakt geben“

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt es ausdrücklich, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Testpflicht am Arbeitsplatz in der Arbeitsschutzverordnung verankern wird, die schon nächste Woche in Kraft treten kann. „Rund 40 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihren Arbeitgebern noch kein Testangebot. Das zeigt, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht“, hat der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler gesagt.

Angesichts der sich immer weiter ausbreitenden Pandemie sei eine Selbstverpflichtungen völlig unzureichend, um die Infektionsketten zu unterbrechen und die Menschen vor dem Coronavirus zu schützen. Deshalb müsse flächendeckend und bundesweit in den Unternehmen getestet werden, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zeitler verweist auf ein besonders eklatantes Beispiel des Rechtsbruchs beim Essenslieferdienst Lieferando, der jüngst dank der boomenden online-Bestellungen gestiegene Umsätze und „Rückenwind“ gemeldet habe:

„Die weiter zunehmende Zahl der Fahrerinnen und Fahrer habe täglich direkten Kundenkontakt und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko. Lieferando muss sogar nach den Corona-Verordnungen des Landes Berlin und des Freistaates Sachsen bereits seit Anfang April 2021 wöchentlich zwei Testmöglichkeiten anbieten. Das ist bis heute nicht der Fall, aber bleibt bisher folgenlos für das Unternehmen. Gefährdet ist hingegen die Gesundheit der Rider, die maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen. Deshalb war es dringend notwendig, dass Hubertus Heil schnell und unbürokratisch eine bundesweite Regelung der Testpflicht auf den Weg gebracht hat.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Dr. Karin Vladimirov
Pressestelle der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gast
Telefon: +49 (30) 288849-693
Fax: +49 (30) 288849-693
E-Mail: hv.presse@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel