In ihrer Stellungnahme betonen die Bioenergieverbände, dass alle zur Verfügung stehenden Optionen im Sinne des Klimaschutzes im Verkehr kurzfristig mobilisiert werden sollten:
„Mit dem Gesetzesentwurf sind die klima- und wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesregierung im Verkehrsbereich nicht zu erreichen. Gerade in den kommenden Jahren bis zur Mitte des Jahrzehnts werden wertvolle und kurzfristig zu hebende Klimaschutz-Potenziale verschenkt. Durch den späten und dann sprunghaften Anstieg drohen zudem Marktverwerfungen. Wir setzen uns daher in der heutigen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags für einen maßvollen Anstieg des Ambitionsniveaus der THG-Quote ein, der den Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schiebt, Verdrängungseffekte vermeidet und Innovationen anreizt. Die Potenziale dafür sind vorhanden – die Produzenten sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – man muss sie nur auch lassen.
Im Bereich der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse werden mit dem Gesetzesentwurf wertvolle Potenziale verschenkt. Durch eine Anhebung der Obergrenze auf 5,3 Prozent etwa (von derzeit 4,4) ließe sich absolut unabdingbare Beitrag der Biokraftstoffe stabilisieren.
Ein weiteres Beispiel für noch zu entfesselnde Potenziale ist der biogene Wasserstoff, also Wasserstoff auf Basis von Biomasse. Auch hier ließen sich kostengünstig und vergleichsweise kurzfristig weitere Mengen für den Kraftstoffmix der Zukunft erschließen. Doch völlig unverständlicher Weise soll der biogene Wasserstoff nicht anrechenbar auf die THG-Quote sein. Wir plädieren indes dafür, diese Form des grünen Wasserstoffs als Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft zu begreifen und sehen breite Synergieeffekte gerade auch mit Elektrolyse-basierten Verfahren.
Kurzum: der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ist nun am Zug, kurzfristig Klimaschutz auf die Straße zu bringen“, so Rostek.
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