„Assistierter Suizid darf nicht ein Normalfall des Sterbens werden.“

ZdK-Präsident Thomas Sternberg begrüßt die gestrige Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zur Suizidassistenz. „Die Menschenwürde muss in der politischen Gesetzgebung für jede Phase des Lebens konsequent ausbuchstabiert werden“, so der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Von den beiden parlamentarischen Entwürfen sowie dem Eckpunktepapier, die in den Bundestag eingebracht wurden, komme das Eckpunktepapier des Abgeordneten Ansgar Heveling der ZdK-Position am nächsten. Das Papier wird von vier aktiven bzw. ehemaligen religionspolitischen Sprecherinnen und Sprechern von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP unterstützt. „Ein Sterben in Würde darf nicht den assistierten Suizid als Normalfall kennen. Es geht darum, ein würdevolles Leben bis zum letzten Atemzug zu ermöglichen“, so Sternberg.

Das interfraktionelle Eckpunktepapier, das Heveling einbrachte, setzt sich zuvorderst für den Schutz des Menschen in der letzten Phase des Lebens ein. „Suizid wird durch diesen Gesetzentwurf nicht zum Normalfall. Zugleich werden für diejenigen, die einen Suizidwunsch seit langer Zeit hegen, reflektierte Optionen eröffnet, diesen Wunsch rechtmäßig umsetzen zu können“, so der ZdK-Präsident. Die beiden anderen parlamentarischen Entwürfe sehen stufenweise Wege einer Normalisierung des assistierten Suizids vor, die das ZdK nicht gutheißen könne.

Des Weiteren hebt der ZdK-Präsident die sachliche und konstruktive Debatte der drei Entwürfe im Deutschen Bundestag hervor. Thomas Sternberg hierzu: „Ethische Grundsatzfragen verdienen es, vielseitig diskutiert und überlegt zu werden. Eine säkulare Gesellschaft wie die unsrige braucht diesen parlamentarischen Tiefgang, da ethische Fragen nicht in einem heraufziehenden Wahlkampf verknappt werden dürfen.“ Das ZdK wünsche sich daher für die weiteren parlamentarischen Debatten die notwendige Gründlichkeit, damit ein tragfähiger gesellschaftlicher Kompromiss gefunden werde.

Das ZdK hat sich seit dem Urteilsspruch des BVerfG vom 26. Februar 2020, das die bisherige Rechtsprechung zum §217 StGB für nichtig erklärte, vielseitig mit Fragen des assistierten Suizids beschäftigt und hierzu eine Erklärung – „Selbstbestimmt leben bis zuletzt“ – vom 22. Februar 2021 in die Debatte eingebracht. Es gelte, die Sichtachsen auf das Leben zu bewahren, Schutzräume für menschliches Leben anzubieten und keinem Automatismus für einen assistierten Suizid zu erliegen. Das ZdK-Präsidium wies in seiner Erklärung darauf hin, dass das BVerfG die bisherige Rechtsprechung mit der Begründung für nichtig erklärte, dass zwei Prozent aller Suizidwilligen einen professionellen und psychologisch begleiteten Weg absolvierten, um ihren Sterbewunsch zu konkretisieren. „Aber wir brauchen für alle Suizidwilligen eine kompetente Beratung, Möglichkeiten der palliativen Versorgung und Möglichkeiten für ein würdevolles Miteinander am Lebensende“, so der ZdK-Präsident.

 

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