Das BFSG geht auf die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) zurück und soll private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichten. „Wir begrüßen sehr, dass die Privatwirtschaft nun endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Digitale Angebote sind mehr und mehr auf dem Vormarsch. Insofern ist digitale Barrierefreiheit unumgänglich. Allerdings fordern wir, dass es eine umfängliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit geben muss. Das bedeutet, dass das Gesetz auch bauliche Barrieren abbauen sollte. Es ist schlichtweg nicht zielführend, wenn beispielsweise der Bankautomat barrierefrei bedienbar, aber der Weg dorthin unüberwindbar ist“, erklärt Bauer.
Ebenso kritisch sieht der SoVD-Präsident die im Gesetzentwurf geplanten Fristen. Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung in Deutschland einen regelrechten Schub verpasst. „Wir haben in den letzten Monaten gesehen, was alles möglich ist, wenn es nötig ist. Die vielen digitalen Angebote bieten Menschen mit Behinderungen auf der einen Seite ganz neue Möglichkeiten, aber auf der anderen Seite können sie auch wiederum Menschen ausgrenzen. Genau das gilt es aber zu verhindern. Dafür müssen die Fristen im BFSG deutlich verkürzt werden. Es ist schlicht nicht vermittelbar, dass der Online-Handel erst 2030, Geldautomaten sogar erst 2040 barrierefrei werden sollen. Wir brauchen jetzt das klare Signal, dass zügig auf Barrierefreiheit umzustellen ist.“
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