Die Angerufenen sollten am Telefon keine Auskünfte zu ihren finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen geben.
Für einen echten Erstattungsanspruch ergeht immer und in jedem Fall eine entsprechende schriftliche Mitteilung per Post an die Versicherten der AOK PLUS. Auch fordert die AOK PLUS nicht nachträglich über das private Handy der Versicherten Unterschriften für Leistungsanträge ein.
"Falls Sie doch auf einen Betrüger hereingefallen sind, erstatten Sie in jedem Falle Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Nummer des Anrufenden,“ sagt Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS.
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
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