„Die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde ist keinesfalls überraschend. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen des jüngst novellierten Erneuerbaren-Energien Gesetzes (EEG), wie beispielsweise die angehobenen Gebotshöchstwerte, zeigen sich nun die deutlichen Auswirkungen der zwei einschneidenden Verschlechterungen, die kurz vor Ende des parlamentarischen Verfahrens noch vorgenommen wurden.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die sachlich nicht gerechtfertigte Neuregelung des Flexibilitätszuschlags, die dazu führt, dass tausende von Bestandsanlagen im zweiten Vergütungszeitraum den notwendigen Investitionszuschuss nicht mehr erhalten können. Wie bereits seit Wochen immer wieder bekräftigt, führt die Neuregelung zu einem dramatischen Verfall der Wirtschaftlichkeit flexibler Biogasanlagen. Auch die neu eingeführte endogene Mengensteuerung tat ihr Übriges. Die starke Zurückhaltung innerhalb der Branche ist angesichts der entstandenen mangelhaften Investitionssicherheit nicht verwunderlich. Dass hierdurch sogar noch 20% der Gebote zurückgewiesen wurden, ist angesichts der großen Gefahr durch den Klimawandel nahezu grotesk.
Die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde beweist, dass das EEG 2021 noch einmal dringend nachgebessert werden muss. Wir setzten dabei auf das aktuelle parlamentarische Verfahren zur EEG-Reparatur, welches das Ruder noch in letzter Sekunde herumreißen und größere Einschnitte in die Branche verhindern könnte.“
Der aus unserer Sicht der Bioenergieverbände zwingende Nachbesserungsbedarf ist in diesem Positionspapier zusammengefasst.
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