Der Gesetzgeber hat bis Ende 2022 Zeit, konkrete Klimaschutzziele für die Zeit nach 2030 festzulegen. Der Verkehrssektor bleibt Sorgenkind bei den Treibhausgasemissionen, insbesondere der Straßenverkehr. In ihrem Beschluss fordern die Karlsruher Richter*innen die „Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“. Dazu erklärt Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des bcs:
"Die Klimaziele im Verkehr sind nur erreichbar, wenn Energie- und Mobilitätswende Hand in Hand gehen. Heutiger Pkw-Verkehr muss in hohem Ausmaß auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds verlagert werden. CarSharing-Kund*innen nutzen schon heute Autos nur noch für die wenigen Wege, auf denen es keine bessere Alternative des Umweltverbunds gibt. CarSharing kann als Auto-Baustein des Umweltverbunds Pkw-Mobilität bezahlbar und klimaverträglich bereitstellen. Die Bundesregierung muss deshalb die deutschen CarSharing-Anbieter endlich dabei unterstützen, das CarSharing-Angebot auszubauen."
Der bcs hatte bereits 2019 das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung kritisiert und seinerzeit eine wirksame Rahmensetzung für eine Verkehrswende gefordert, die auch einen klimaverträglichen Umbau der Pkw-Mobilität ermöglicht. Diese Fokussierung auf nachhaltige Ansätze ist weiterhin dringend geboten.
Der Bundesverband CarSharing e.V. ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Der bcs fördert CarSharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an.
Weitere Informationen zum Thema CarSharing, zur verkehrsentlastenden Wirkung der Dienstleistung und zu den politischen Forderungen des bcs finden Sie auf www.carsharing.de
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