„Ich freue mich, dass wir den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch in diesem Jahr wieder unterstützen können, sodass die Nutzung des ÖPNV weiterhin attraktiv für viele unserer Bürger bleibt“, so Regierungspräsidentin Gisela Walsken. NVR-Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober ergänzt: „Gerade in der momentan schwierigen Zeit der Corona-Pandemie hat der ÖPNV bewiesen, dass auf ihn Verlass ist. Jeder Cent, der in die Investitionsmaßnahmen auf dem Gebiet des NVR fließt, trägt dazu bei, dass der ÖPNV zukunftssicher aufgestellt wird. Es ist daher gut angelegtes Geld für alle Fahrgäste.“
Die Zuwendung ist bestimmt für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV zur eigenen Verwendung oder zur Weiterleitung an Gemeinden und Gemeindeverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen.
Gefördert werden können beispielsweise der Neu- und Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur sowie Modernisierungsmaßnahmen. Reine Unterhaltungsmaßnahmen sind dagegen nicht förderfähig. Ziel ist es, Entscheidungen so weit wie möglich vor Ort anzusiedeln, die Spielräume bei der Verwendung der Mittel unter Beachtung des Förderzwecks zu erweitern und somit die Eigenverantwortung der Aufgabenträger beim Mitteleinsatz zu stärken.
Im Anhang finden Sie ein Bild von der Förderbescheidübergabe, das Sie bei Verwendung des Fotocredits "Bezirksregierung Köln" gerne verwenden dürfen.
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