Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e.V., Torsten Ellmann, begrüßt das Urteil: „Unser Verband setzt sich seit Jahren für eine Stärkung des Bienen- und Produktschutzes ein, der durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden darf. Zur chronischen und subletalen Wirkung von Neonikotinoiden auf Honigbienen wurden viele Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass diese Wirkstoffe unter anderem den Reproduktionserfolg von Königinnen und Drohnen beeinflussen, die Mittel Auswirkungen auf die Entwicklung der Futtersaftdrüsen von Ammenbienen haben, das Lern- und Orientierungsverhalten beeinflussen sowie die Abläufe im komplexen Bienenstocksystem stören. Die Richter haben mit ihrem heutigen Urteil bestätigt, dass die Anwendungseinschränkung zu Recht besteht.“
Der Deutsche Imkerbund e.V. vertritt als Dachorganisation die Interessen von über 130.000 Imkern seiner 19 Mitgliedsverbände und ist damit der größte europäische Zusammenschluss. Zweck des Deutschen Imkerbundes e.V. ist es, die Bienenhaltung zu fördern und zu verbreiten, damit durch die Bestäubungstätigkeit der Honigbiene an Wild- und Kulturpflanzen eine artenreiche Natur erhalten bleibt. Zum Schutz aller Blüten besuchenden Insekten wirkt der Deutsche Imkerbund e.V. im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit.
Gemeinsam leisten unsere Imkereien, die ganz überwiegend in der Freizeit rund 900.000 Bienenvölker betreuen, einen unverzichtbaren Beitrag für eine reichhaltige und intakte Umwelt durch die Sicherung der Bestäubung mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen von rd. 3 Mrd. Euro jährlich.
Die enge Verflechtung von Naturschutz und der Wahrung imkerlicher Interessen schafft zugleich die Voraussetzungen für unverfälschte und hochwertige Bienenerzeugnisse. Der Deutsche Imkerbund e.V. wahrt für seine Mitglieder als Markeninhaber die Schutzrechte und besonderen Qualitätsanforderungen der seit 1925 patentierten Kollektivmarke Echter Deutscher Honig als Warenzeichen für Honig aus heimischen Regionen.
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