Von besonderer Relevanz sei zudem die Verlängerung der Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende. „Denn von den aktuellen Öffnungsplänen der Länder sind relevante Geschäftsbereiche wie zum Beispiel die Tageshotellerie, die Eventcaterer und auch die Diskotheken und Clubs noch nicht erfasst beziehungsweise werden noch lange unter den Folgen der Corona-Krise leiden.“ Hier müsse dringend Planungssicherheit geschaffen werden.
Zöllick fordert darüber hinaus, Arbeitgebern im Rahmen des Kurzarbeitergeldes auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu 100 Prozent zu erstatten. Der DEHOGA-Präsident begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der sich bereits für eine Verlängerung für die am 30. Juni auslaufende Regelung ausgesprochen hat. „Für das von den staatlichen Corona-Maßnahmen besonders hart getroffene Gastgewebe ist die Fortführung der Regelung bis zum Jahresende überlebenswichtig.“
Dass von immer mehr Bundesländern jetzt Öffnungen für das Gastgewerbe angekündigt werden, stimmt Zöllick positiv. „Wir sehen das vielzitierte Licht am Ende des Tunnels. Wir erwarten jetzt, dass in den nächsten Tagen bundesweit konkrete Öffnungsschritte definiert und beschlossen werden, wann unsere Betriebe unter welchen Voraussetzungen wieder Gäste empfangen dürfen.“ Unternehmer und Mitarbeiter wie Gäste bräuchten dringend verlässliche Öffnungsperspektiven mit sachgerechten und praxistauglichen Lösungen und Regelungen. Kurzfristigen „Auf und Zu“ erteilt Zöllick eine Absage. Es müsse klar sein, dass Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete ihren Urlaub auch bei einer Überschreitung der 100er Inzidenz während des Aufenthalts fortsetzen dürften. Mit Blick auf die Öffnung der Betriebe sei es zudem von elementarer Bedeutung die Mitarbeiter im Gastgewerbe jetzt sofort in die Gruppe 3 der Impfpriorisierung aufzunehmen.
An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes zur wirtschaftlichen Lage und zum Stand der Hilfszahlungen beteiligten sich in der Zeit vom 3. bis 7. Mai 5.700 gastgewerbliche Betriebe.
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