Bürokratische Hürden abbauen
Der Bundestag hat am 07.05.2021 mit dem Maßnahmenpaket zur Baulandmobilisierung ein vereinfachtes Verfahren für die schnelle Bauleitplanung beschlossen. Wiedereingeführt in das Baugesetzbuch hat der Bundestag damit auch Regelungen zur Ortsrandbebauung, die zu einer Vereinfachung bei der Ausweisung von Baugebieten in kommunalen Randbereichen führen sollen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, attestiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Wenn das Ziel, zusätzliche Wohnraumkapazitäten zu schaffen, nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben solle, brauche es derartige flankierende gesetzliche Maßnahmen.
Nach der wieder eingeführten Vorschrift in § 13b BauGB entfallen für gewisse Flächen an den Ortsrändern eine zusätzliche Umweltprüfung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich. „Dadurch wird eine leichtere Planbarkeit ermöglicht“, freut sich Gilka. Diese Regelung betreffe zwar vorwiegend die Einfamilienhausbebauung in kleineren Gemeinden, stelle aber einen Baustein in der Gesamtaufgabe zur Schaffung von mehr Wohnungsraum dar.
Die BVMB begrüßt laut Gilka ausdrücklich auch die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“. Damit werde mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in ländlichen Gebieten erreicht. Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit, in Bebauungsplänen Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen.
„Wir brauchen dringend neue Wohnungen und wir brauchen auch ebenso dringend eine Zunahme im sozialen Wohnungsbau“, stellt BVMBHauptgeschäftsführer Gilka fest. Das Baulandmobilisierungsgesetz dürfe allerdings nicht der einzige Baustein hierfür sein. Der Bundestag und die Bundesregierung müssten nachhaltig daran arbeiten, Planungsprozesse zu beschleunigen und bürokratische Hürden auf diesem Weg abzubauen.
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