Bäume fällen für fragwürdigen Verbraucherschutz – Deutschland auf dem digitalen Rückzug

Heute besteht die letzte Chance, dass wenigstens der für Digitalisierung zuständige Kanzleramtsminister Helge Braun ein Machtwort spricht. Zusammen mit einigen anderen vom Bundesrat geforderten Änderungen muss er dafür sorgen, dass in Deutschland künftig nicht auf seitenlangen Telefonrechnungen alle ladungsfähigen Anschriften sämtlicher genutzter Dienste abgedruckt werden müssen.

„Ein weltweit einmaliger Digitalisierungsrückschritt kann in letzter Minute verhindert werden. Wir sind fest davon überzeugt, dass gerade die Kundinnen und Kunden gegen tonnenweise sinnlosen Papiermüll sind“ ist Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, überzeugt.

In § 62 Abs. 2 TKMoG findet sich in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung eine Regelung, die vorsieht, dass die ladungsfähigen Anschriften sämtlicher Drittanbieter nicht nur auf einer Internetseite angegeben werden müssen und für den Beschwerdefall zusätzlich unter der auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer abgerufen werden können, sondern nun immer zusätzlich auf jeder monatlichen Rechnung, völlig unabhängig von Kundennachfragen, vollständig aufgedruckt werden müssen.

Dies käme einem Supermarkt-Kassenbon mit den ladungsfähigen Anschriften der Hersteller sämtlicher eingekaufter Produkte gleich – für den höchst seltenen Fall, dass der Kunde den Hersteller verklagen möchte. Seit Jahrzehnten werden viele Produkte in der TK-Branche, wie bei Plattformen üblich, für Drittanbieter vertrieben.

Nicht nur seitenweise Papierverschwendung oder steigende Portokosten sind die Folge, sondern eine Verteuerung der Telefondienste und das Verschwinden der kleinen Anbieter, die diese Verteuerung für die zusätzlich erforderlichen Prozesse bei Zehntelcentmargen nicht überleben werden.

Dabei bietet die Lösung der digitalen Auskunft plus Telefonauskunft eine optimale Lösung, die sich bei 0900er-Rufnummern praktisch ohne Kundenbeschwerden bewährt hat.

Jürgen Grützner: „Umweltbelastung ohne jeden zusätzlichen Nutzen für die Kunden, Bürokratie statt Digitalisierung – das muss verhindert werden. Daher haben wir die die Verbraucherschutzministerin Lambrecht sowie Wirtschaftsminister Altmaier und Infrastrukturminister Scheuer heute nochmals dringend aufgefordert, die notwendigen Anpassungen im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vorzunehmen.“

Über Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regi-onal anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 82 Mrd. € vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de

Ansprechpartner:
Corinna Keim
Pressesprecherin
Telefon: +49 (221) 37677-23
Fax: +49 (221) 3767726
E-Mail: ck@vatm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel