„Die Koalition hat sich für mehr Datenschutz und -sparsamkeit entschieden“, begrüßt Lorenz Bücklein, Referent Digitales der Verbraucherzentrale Sachsen die verbraucherfreundliche Entscheidung und empfiehlt Verbraucher*innen für den Eigenschutz und die Kontaktnachverfolgung den Download und den Einsatz der Corona-Warn-App. „Die Corona-Warn-App ist bereits weit verbreitet, punktet mit einem quelloffenen Code in Sachen Vertrauenswürdigkeit und schützt mit der neuen Funktion der pseudonymisierten Kontaktnachverfolgung effektiver die Privatsphäre der Verbraucher*innen als die Luca-App der kommerziellen Anbieter“, so Bücklein.
Luca hatte in letzter Zeit mit Sicherheitslücken und einer Offenheit für weitere Geschäftsmodelle negativ auf sich aufmerksam gemacht. Darüber hinaus droht ein de facto Nutzungszwang, wenn die App Teil von Corona-Schutz-Verordnungen wird. Durch die mögliche Anbindung der App an die Systeme der Gesundheitsämter stellt sich nach wie vor die Herausforderung der manuellen Auswertung. Diese droht bei nur bedingt vorhandenen Kontaktbeschränkungen zu einer Überlastung der personellen Kapazitäten beizutragen. Für die Verbraucher*innen ist so nichts gewonnen.
Die unzureichende Zweckbindung – Luca lässt sich offensichtlich auch mit dem Geschäftsmodell eines Ticketing-Systems in der Zukunft verknüpfen – und die mangelnde Transparenz wurde auch von über 70 IT-Sicherheitsforschenden angeprangert. „Als kritisch aus Verbrauchersicht ist auch der Ansatz der zentralen Datenspeicherung beim kommerziellen Anbieter zu bewerten. Diese sind attraktive und in der Praxis kaum zu schützende Angriffsziele“, hebt Bücklein den Unterschied zur dezentralen Kontaktnachverfolgung zur Corona-Warn-App hervor.
Digitale Lösungen können nach Einschätzung der Verbraucherschützer*innen aber nur ein Mittel unter vielen zur Pandemiebekämpfung sein. Mit dem dezentralen Ansatz der Corona-Warn-App geht nach wie vor die Führung von Gäste- und Besucherlisten durch Anbieter*innen und Veranstalter*innen einher.
Nachbesserungsbedarf sieht die Verbraucherzentrale Sachsen bei der Check in-Funktion der Corona-Warn-App. Aktuell besteht noch eine Systemlücke, die es ermöglicht sich auch aus der Ferne bei einer Veranstaltung oder im Restaurant einzuloggen – sofern der QR-Code des Anbieters bekannt ist.
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