Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter in den Kliniken müssen folgende Regeln eingehalten werden: Jeder Patient, der voraussichtlich mindestens fünf Tage im Krankenhaus verbringen muss, kann jeden Tag zwischen 13 und 19 Uhr einen maximal zweistündigen Besuch empfangen. Dabei soll möglichst immer der gleiche Besucher kommen.
Jeder Besucher muss vor dem Betreten des Klinikgeländes nachweisen, dass er aktuell nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist. Das ist auf folgende Arten möglich:
- Impfausweis oder Impfbestätigung mit zweimaliger Impfung, wobei die letzte Impfdosis vor mindestens 14 Tagen verabreicht wurde, oder
- Nachweis der Genesung von einer früheren COVID-Erkrankung vor mehr als 4 Wochen und weniger als 6 Monaten durch Vorlage des positiven PCR-Tests, oder
- Nachweis der Genesung von einer früheren COVID-Erkrankung vor mehr als 6 Monaten und einer Impfdosis vor mehr als 14 Tagen, oder
- Bescheinigung über einen negativen SARS-CoV-2-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Während des gesamten Besuchs muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Diese Regelungen sollen eine gute Balance zwischen den positiven Wirkungen von Besuchen und dem gleichzeitig weiter notwendigen Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern gewährleisten.
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