Die A20 werde durch die neue verkehrsgeographische Situation die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen Nordwestdeutschlands verbessern. Sie binde die Industriebetriebe und Hafenstandorte der Region an das Netz europäischer Fernverkehrswege an und liefere dem Nordseetourismus sowie der gewerblichen Wirtschaft der gesamten Region wichtige neue Impulse.
Ein wichtiger klimapolitischer Aspekt der A20, so betonen die drei Kammern, liege in der Vernetzung der Verkehrsträger im Nordwesten. Auch Transporte per Schiff und Schiene werden durch die Küstenautobahn deutlich attraktiver, weil sie an ein leistungsfähiges Straßennetz angebunden sind. Die A20 sei daher eindeutig eine Investition in die Zukunft, weil sie sich entlang ihres Einzugsbereichs sehr positiv auf Wertschöpfung und Beschäftigung auswirken wird. Die A20 sei ein herausragendes Wirtschaftsstrukturprojekt für Bremerhaven, den Elbe-Weser-Raum und die Weser-Ems-Region.
Nach Ansicht der drei Kammern wird die A20 als Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und gesicherter Finanzierung zu weniger Staus auf der A1 sowie zu kürzeren Wegen und Fahrtzeiten innerhalb der Region und in der überregionalen Erreichbarkeit führen. Mit der A20 können Verkehre gebündelt und das nachgelagerte Straßennetz sowie die Anwohner vom Verkehr entlastet werden. Dies sorge für weniger Durchgangsverkehre, weniger Lärm und weniger Emissionen.
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