Die Schiedsrichtersoll-Berechnung wurde einer Prüfung unterzogen und in deren Folge ein Beschluss festgelegt. Für die Saison 2021/22 wird das Schiedsrichtersoll ausgesetzt. Vereine müssen also keine Strafen zahlen und erhalten keine Punktabzüge, wenn sie nicht genügend Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter stellen.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist das von den Vereinen gewollte Spielmodell, die Ligen zu splitten und im Anschluss Auf- beziehungsweise Abstiegsspiele zu bestreiten. Hätte eine Mannschaft nun mit einem Punktabzug starten müssen, hätte selbiger angesichts der Hälfte der zu absolvierenden Partien doppelt wehgetan.
„Wichtig zu erwähnen ist die Tatsache, dass wir für eine Saison aussetzen und nicht alles auf Null stellen“, sagt BHV-Geschäftsführerin Ramona Müller. Die Berechnung des SR-Solls bezieht sich nämlich auf die gemeldeten Mannschaften im Aktivenbereich für die anstehende Saison. Je nach Klassenzugehörigkeit unterscheidet sich die Anzahl der zu stellenden Schiedsrichter.
Bundes-, Zweit- und Drittligisten müssen mindestens drei Schiedsrichter stellen, die älter als 18 Jahre sind. Vereine aus der BWOL, Baden- und Verbandsliga müssen zwei Ü18-Schiris nennen. In den Landesligen sowie der 1. und 2. Bezirksliga der Männer müssen es zwei Schiedsrichter sein, die mindestens 16 Jahre alt sind und in der 3./4. Bezirksliga der Männer sowie den Bezirksligen der Frauen muss es ein Ü16-Schiri sein. Die gemeldeten Unparteiischen müssen dann mindestens 15 Spiele pro Saison pfeifen.
Diese Regularien sind natürlich nie schön festzusetzen, um dauerhaft einen geregelten Spielbetrieb festzulegen, geht es aber leider nicht anders. Die Zahlen der vergangenen Jahre belegen dies, da die Einführung des SR-Soll dazu geführt hat, dass die Vereine im Verbandsgebiet wieder mehr Spielleiter gemeldet haben.
Erreicht ein Verein im ersten Jahr nicht das SR-Soll, erhält er nur eine Geldstrafe. Ab dem zweiten und somit auch in den folgenden Jahren kommt ein einfacher Punktabzug je fehlendem Schiedsrichter hinzu. Nach oben gibt es eine Grenze von maximal acht Punkten je Verein. Das Maximum an Strafe lag bislang jedoch „nur“ bei vier Punkten Abzug für einen Verein.
Diesen Malus muss immer die höchstklassige Aktiven-Mannschaft des Vereins im Verbandsgebiet auf sich nehmen. Sind beispielsweise die Männer- und Frauenmannschaft beide in der Landesliga vertreten, kann der Klub entscheiden welcher Mannschaft der oder die Punkte abgezogen werden. „Beträgt die Strafe mehrere Punkte, können diese auch gesplittet werden“, erläutert Müller.
Die Geschäftsführerin weiß, wie wichtig das Thema SR-Soll auch in Zukunft sein wird: „Wegen Corona und der vielen neuen Punkte, die wir deswegen abarbeiten mussten, konnten wir das SR-Soll noch nicht detailliert angehen. Wir haben es aber auf dem Schirm und sind bestrebt eine für die Vereine dauerhaft bessere Lösung zu finden, die nicht mehr so stark zwei Saisons miteinander vermischt.“
Über all dem steht das Problem der Schiedsrichter-Gewinnung. Ohne Unparteiische kein geregelter Wettkampf, also keine Ergebnisse und Tabellen. Im Verbandsgebiet ist Ulrich Schuler als BHV-Vizepräsident Schiedsrichterwesen für die Unparteiischen verantwortlich. Der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter hat stets ein Auge auf die Entwicklung der Schiri-Talente und würde sich in einem bestimmten Altersbereich mehr Zuspruch wünschen.
„Gerade im mittleren Alter, zwischen 28 und 35 Jahre, wenn es mit der aktiven Laufbahn langsam dem Ende zugeht, würde ich mir wünschen, dass mehr Frauen und Männer Gefallen an der Schiedsrichterei finden“, erläutert Schuler.
Seit 2005 ist der 66-Jährige im Amt und hat in dieser Zeit viele Schiedsrichter kommen und gehen sehen. Über lernwilligen Nachwuchs freut er sich immer und hofft auf personellen Nachschub, wenn es wieder mit dem geregelten Spielbetrieb losgeht. „Darauf blicke ich optimistisch voraus und bin guter Dinge, dass es mit unserem geliebten Handballsport erfreulich weitergeht. Von der Schiedsrichter-Seite aus tun wir unser Bestmögliches dafür.“
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