Bundesverband Parken begrüßt den „Tag der Verkehrssicherheit“

Bereits zum 17. Mal ruft der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) den „Tag der Verkehrssicherheit“ aus, der am 19. Juni 2021 die Aufmerksamkeit auf deutsche Landstraßen lenkt. Hier verunglücken prozentual die meisten Menschen im Straßenverkehr tödlich. Der Bundesverband Parken unterstützt das Engagement des DVR und möchte auf die Sicherheit des Straßenverkehrs in den Innenstädten aufmerksam machen, wo der „ruhende Verkehr“ eine entscheidende Rolle spielt.

Freier Straßenrand für mehr Sicherheit von Verkehrsteilnehmern

Laut Unfallforschung der Versicherer geschieht etwa jeder fünfte Unfall von Fußgängern oder Radfahrern im Zusammenhang mit am Straßenrand geparkten Fahrzeugen. Diese können die Sicht einschränken, was insbesondere für Kinder und ältere Menschen eine Gefahr darstellt.

Für ein rücksichtsvolles Miteinander und mehr Sicherheit im Straßenverkehr fordert der Bundesverband Parken daher:

  1. Um Unfälle am Straßenrand zu vermeiden, sollten Straßenparkplätze zunehmend wegfallen bzw. für andere Nutzungen umgewidmet werden, z.B. als Fahrradstellplätze.
  2. Eine Neuverteilung des öffentlichen Raums, die sich an Qualitäts- und Nutzungsansprüchen und der Effizienz von Verkehrsarten orientiert, sollte bei verkehrspolitischen Erwägungen verstärkt in den Vordergrund rücken.
  3. Parkhäuser und Tiefgaragen sollten als wichtiger Bestandteil einer sicheren und individuellen Mobilität im innerstädtischen Bereich und in Ballungsgebieten betrachtet werden, da sie den Parksuchverkehr reduzieren und Platz im öffentlichen Raum schaffen.
  4. Eine moderne Parkraumpolitik, die Flächenpotenziale im öffentlichen Raum freisetzt, sollte als wesentliches Steuerungsinstrument für mehr Sicherheit im Straßenverkehr eingesetzt werden.
  5. Falsch- und Schwarzparken am Straßenrand sollten nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden.

Ob auf dem Land oder in der Stadt – Sicherheit geht vor

Der Bundesverband Parken begrüßt das Vorhaben am diesjährigen „Tag der Verkehrssicherheit“, die Aufmerksamkeit auf die Sicherheit auf den Landstraßen zu lenken und Unfälle nach Möglichkeit auf Null zu senken („Vision Zero“). Auch die Verkehrsräume in den Innenstädten und Ballungsräumen müssen sicher und komfortabel zugänglich sein und den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen möglichst vieler Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht werden. Den Parkhäusern und Tiefgaragen fällt eine Schlüsselposition zu, da sie durch ihr Angebot an Stellplätzen eine sichere und zuverlässige Alternative zum Parken am Straßenrand schaffen – und dadurch für mehr Platz im öffentlichen Raum sorgen.

Über den Bundesverband Parken e.V.

Die rund 200 privaten und kommunalen Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Parken e.V. betreiben und bewirtschaften deutschlandweit mehr als 1,2 Millionen Pkw-Stellplätze in ca. 4.000 Objekten. Die Mitgliedschaft besteht zu etwa gleichen Teilen aus Betrieben der öffentlichen Hand und aus privaten Unternehmen. Das Portfolio der 140 außerordentlichen Mitglieder setzt sich aus Dienstleistern und Lieferanten zusammen, die mit den ordentlichen Mitgliedern zusammenarbeiten, z.B. Hersteller und Lieferanten von Systemen zur Bewirtschaftung von Parkräumen, Baufirmen, Ingenieur- und Planungsbüros.
Der Bundesverband Parken e.V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Bereich Mobilität in Verbindung mit gesamtstädtischen Verkehrskonzepten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Parken e.V.
Richartzstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 (221) 2571017
Telefax: +49 (221) 2571019
http://www.parken.de

Ansprechpartner:
Wibke Spießbach
Kommunikation, PR und Vernetzung
Telefon: +49 (221) 25710-17
E-Mail: wibke.spiessbach@parken.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel