Die Art der Umsetzung sieht SoVD-Präsident Adolf Bauer jedoch kritisch: „Die vom Kabinett beschlossene Regelung ist sehr eng ausgestaltet und lässt die Bedarfe eines großen Personenkreises außen vor.“ Ausgeklammert werden nämlich ältere, etwa dementiell erkrankte Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, sowie Ihre Angehörigen. „Älteren Menschen, etwa mit Demenzerkrankungen, wird oft keine Eingliederungshilfe gewährt. Künftig würden sie damit auch von der neuen Leistung der Assistenz im Krankenhaus ausgeschlossen. Denn die wird nur in der Eingliederungshilfe gewährt“, kritisiert Bauer.
Und damit nicht genug. Auch ihre Angehörigen wären mit diesem Gesetz „außen vor“. Der Krankengeldanspruch der Begleitperson im SGB V soll ebenfalls an die Eingliederungshilfeberechtigung der begleiteten Person anknüpfen. „Trotz gleicher Bedarfslagen werden hier Menschen einfach in der neuen SGB V-Regelung vergessen. Auch für sie muss die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gesichert werden.“
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